Ergänzungspflegschaft Anordnung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Interessenskollision Kind Eltern im Prozess (Synonym), Ausschluss Eltern von Kindesvertretung (Synonym), Eltern können Kind nicht vertreten (Synonym)
Fachlich freigegeben am
20.09.2024
Fachlich freigegeben durch
Wiese, Birgit
Ein Ergänzungspfleger wird bestellt, wenn die Eltern beziehungsweise der Vormund an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten tatsächlich oder rechtlich verhindert sind.
Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person, nämlich den sogenannten Ergänzungspfleger. Die Rechte und Pflichten des Ergänzungspflegers werden bei der Bestellung auf diese Teile der Personensorge oder die Vermögenssorge beschränkt.
Den Pfleger bestellt das Familiengericht am jeweiligen Amtsgericht.
Den Pfleger bestellt das Familiengericht am jeweiligen Amtsgericht.
Eine Pflegschaft ist keine Leistung, die im eigentlichen Sinn beantragt wird. Sie wird eingerichtet, wenn dem Amtsgericht bekannt wird, dass eine Pflegschaft erforderlich ist.
Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn
Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn
- sorgeberechtigte Elternteile darauf hinweisen, dass sie mit einer Situation überfordert sind,
- eine Behörde darauf hinweist, dass eine Pflegschaft erforderlich erscheint,
- in einem Gerichtsverfahren festgestellt wird, dass eine Pflegschaft eingerichtet werden muss.
In dem Beschluss über die Ergänzungspflegschaft wird festgesetzt, wer die Kosten des Verfahrens und der Pflegschaft zu tragen hat. Die Entscheidung hängt ab vom Anlass und Inhalt der Ergänzungspflegschaft.
Wird von Beteiligten eine anwaltliche Vertretung für erforderlich gehalten, müssen die Kosten dieser Vertretung selbstverständlich getragen werden. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Wird von Beteiligten eine anwaltliche Vertretung für erforderlich gehalten, müssen die Kosten dieser Vertretung selbstverständlich getragen werden. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
- Das Amtsgericht bestellt eine geeignete Person als Ergänzungspfleger per Beschluss, wenn bekannt wird, dass eine Pflegschaft erforderlich ist.
- Wem die Führung der Pflegschaft übertragen wird, entscheidet das Amtsgericht.
- Die Bestellungsurkunde legt den Zuständigkeitsbereich des Ergänzungspflegers fest.
Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
- Ergänzungspfleger Bestellung
- Für eine minderjährige Person kann falls erforderlich eine Pflegschaft für ein konkret eingrenzbares Aufgabengebiet eingerichtet werden.
- Eltern oder der Vormund müssen an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert sein.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service