Grundpfandrechte im Grundbuch Löschung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Löschung Hypothek (Synonym), Löschung Grundschuld (Synonym), Kredit abbezahlt (Synonym), Grundbuch Löschung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
06.10.2024
Fachlich freigegeben durch
Wiese, Birgit
§ 27 Grundbuchordnung (GBO)
§ 29 Grundbuchordnung (GBO)
§ 30 Grundbuchordnung (GBO)
§ 41 Grundbuchordnung (GBO)
§ 42 Grundbuchordnung (GBO)
§ 1179a, b, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1192 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1196 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 34 (Tabelle B) Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (§ 34 GNotKG)
§ 29 Grundbuchordnung (GBO)
§ 30 Grundbuchordnung (GBO)
§ 41 Grundbuchordnung (GBO)
§ 42 Grundbuchordnung (GBO)
§ 1179a, b, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1192 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1196 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 34 (Tabelle B) Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (§ 34 GNotKG)
Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind und auf diesem im Grundbuch Grundpfandrechte (Hypothek oder Grundschuld) eingetragen sind, können Sie die Löschung der Rechte beantragen.
Sie können die Löschung auch beantragen, wenn Sie der Gläubiger des Grundpfandrechts sind.
Sie können die Löschung auch beantragen, wenn Sie der Gläubiger des Grundpfandrechts sind.
Wenn Sie Ihren Kredit bei einer Bank beglichen haben und dafür ein Grundpfandrecht (Grundschuld, Hypothek) im Grundbuch Ihres Grundstücks eingetragen wurde, besteht die Möglichkeit, den Eintrag im Grundbuch löschen zu lassen.
- Antrag
Aus dem Antrag muss klar werden, wer den Antrag stellt, welches Recht mit welchem Inhalt gelöscht werden soll
- Zustimmung des Eigentümers
- Aufgabeerklärung des Gläubigers
Auch hier muss das Recht korrekt bezeichnet sein und mit dem Antrag übereinstimmen.
- Bei Briefrechten
- Wenn Sie die Grundschuld löschen lassen wollen, müssen Sie dies aktiv beantragen. Es erfolgt bei Begleichung der Kreditschuld keine automatische Löschung.
- Sie müssen als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein.
- Der oder die Gläubigerin muss mit dem jeweiligen Recht im Grundbuch eingetragen sein. Handelt es sich um ein Recht mit einem Grundschuld- Hypothekenbrief, muss der oder die Gläubigerin auf dem Brief eingetragen sein.
Halbe Gebühr nach dem Wert des Grundpfandrechts, Nr. 14140 KV zum GNotKG, § 34 GNotKG (Anlage 2 Tabelle B).
- Sie oder der Kreditgeber (Gläubiger) stellen den schriftlichen Antrag auf Löschung des Grundpfandrechts in Ihrem Grundbuch bei dem für Sie zuständigen Grundbuchamt.
- Sie als Eigentümer müssen, Ihre Zustimmung zur Löschung einreichen. Diese Erklärung müssen Sie notariell beglaubigen lassen. Suchen Sie hierfür einen Notar auf!
- die Gläubigerin bzw. der Gläubiger (das Kreditinstitut) muss die Löschungsbewilligung (Aufgabeerklärung) abgeben. Die Unterschriften müssen notariell beglaubigt werden. Bei siegelführenden Banken ist nur das Siegel mit Unterschriften erforderlich.
- Ist im Grundbuch eine Briefgrundschuld oder eine Briefhypothek eingetragen, dann muss der Grundschuld- bzw. der Hypothekenbrief dem Löschungsantrag beigefügt werden.
- Das Grundbuchamt prüft Ihre Unterlagen und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
- Wenn alle Unterlagen und Voraussetzungen gegeben sind, trägt das Grundbuchamt die Löschung des Grundpfandrechts in das Grundbuch ein.
- Sie und der Grundpfandrechtsgläubiger werden über die Eintragung der Löschung informiert.
Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Grundsätzlich kann gegen jede Entscheidung des Grundbuchamtes Beschwerde eingelegt werden.
- Löschung von Grundpfandrechten im Grundbuch
- zum Beispiel wenn die Kreditforderung beglichen wurde
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service