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Änderung der Erlaubnis zum Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer Zulassung

Hamburg 99129082007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129082007000

Leistungsbezeichnung

Änderung der Erlaubnis zum Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer Zulassung

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnisänderung für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Regenwasser (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Abwasserwirtschaft

Handlungsgrundlage

§ 8 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__8.html
§ 9 Absatz 1 Nummer 4 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__9.html
§ 13 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__13.html
§ 18 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__18.html
§ 54 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__54.html
§ 57 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__57.html

Teaser

Wenn Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser besitzen, und Sie die Einleitung ändern wollen, müssen Sie eine Erlaubnisänderung beantragen.

Volltext

Wenn Sie Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis. Möchten Sie ein Vorhaben, für das Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzen, ändern, so müssen Sie bei der zuständigen Stelle eine Erlaubnisänderung beantragen.
  • Niederschlagswasser ist aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließendes Wasser.
  • Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.
Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Nebenbestimmungen versehen. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, variiert je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. In einem Vorgespräch mit der zuständigen Stelle können Sie klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind. In der Regel handelt es sich um folgende Unterlagen:
  • Antragsformular
  • Erläuterungsbericht
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte (M 1:1.000)
  • Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
  • Nachweis, dass eine Versickerung vor Ort nicht möglich ist
  • Grundstücksentwässerungsplan (nach DIN 1986-100: 2016-12, inkl. Einleitungsstellen)
  • Detailplan Einleitungsstelle
Optional können folgende weitere Unterlagen notwendig sein:
  • Vollmacht für Antragstellerin oder Antragsteller (wenn nicht Erlaubnisinhaberin beziehungsweise Erlaubnisinhaber)
  • Zustimmung weiterer betroffener Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer
  • Lageplan (M 1:5.000)
  • Datenblatt Drossel
  • Detailplan (mit Schnitten) Drossel
  • Angaben, Darstellung und rechnerischer Nachweis zur erforderlichen Regenrückhalteeinrichtung (inklusive Überflutungsnachweis und verwendeter KOSTRA-Regendaten)
  • Bewertung der Belastung des Niederschlagswassers und der Notwendigkeit der Behandlung (nach DWA-A 102-2)
  • Analyseergebnisse

Voraussetzungen

  • Der zuständigen Stelle liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Vorhaben vor.
  • Die Schädlichkeit des Niederschlagswassers wird so gering gehalten, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
  • Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.
  • Es werden gegebenenfalls Anlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben, um diese Voraussetzungen einzuhalten.

Kosten

Es fallen Gebühren an, die sich nach der Art Ihres Vorhabens und dem Aufwand für die Bearbeitung richten. 

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
  • Sie erhalten einen Änderungsbescheid zu Ihrer Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung variiert je nach Art Ihres Vorhabens.

Frist

Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnisänderung frühzeitig vor der geplanten Änderung der Einleitung.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Wer Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten will, benötigt eine Erlaubnis.
    • Niederschlagswasser ist aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließendes Wasser.
    • Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.
  • Wer ein Vorhaben, für das eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, ändert, muss bei der zuständigen Stelle eine Erlaubnisänderung beantragen.
  • Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Nebenbestimmungen versehen.
  • Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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