Landesweiter Raumordnungsplan Bereitstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Flächennutzungsplan (Synonym), Regionalentwicklung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.11.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 10 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG)
https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/__10.html
§ 13 Raumordnungsgesetz (ROG)
https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/__13.html
https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/__10.html
§ 13 Raumordnungsgesetz (ROG)
https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/__13.html
In einem landesweiten Raumordnungsplan finden Sie allgemeine Vorgaben zur Ordnung des Raumes, also zu den Flächen eines Bundeslandes. Im Falle Hamburgs übernimmt der Flächennutzungsplan diese Funktion. Er ist somit der Orientierungsrahmen für die genaueren Planungen zur Flächennutzung.
Neue oder geänderte landesweite Raumordnungspläne können Sie online einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten landesweiten Raumordnungsplan nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der zuständigen Stelle einzusehen.
Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:
Neue oder geänderte landesweite Raumordnungspläne können Sie online einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten landesweiten Raumordnungsplan nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der zuständigen Stelle einzusehen.
Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert,
- Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und
Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente des landes-weiten Raumordnungsplans (Flächennutzungsplan) online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie einen landesweiten Raumordnungsplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
Möchten Sie einen landesweiten Raumordnungsplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
- landesweiter Raumordnungsplan enthält allgemeine Vorgaben zur Flächennutzung eines Bundeslandes
- dient als Orientierungsrahmen für detailliertere Planungen einzelner Regionen und Gebiete
- neue oder geänderte Raumordnungspläne sind online einsehbar
- falls der Plan nicht online verfügbar ist, besteht das Recht auf Einsicht bei der zuständigen Stelle
- Plan umfasst gesetzliche Grundlagen, Ziele und Grundsätze der Raumordnung sowie deren Begründungen und Erläuterungen