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Landesweiter Raumordnungsplan Bereitstellung

Hamburg 99153009141000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99153009141000

Leistungsbezeichnung

Landesweiter Raumordnungsplan Bereitstellung

Leistungsbezeichnung II

Landesweiten Raumordnungsplan einsehen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Flächennutzungsplan (Synonym), Regionalentwicklung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.11.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie können einen landesweiten Raumordnungsplan einsehen.

Volltext

In einem landesweiten Raumordnungsplan finden Sie allgemeine Vorgaben zur Ordnung des Raumes, also zu den Flächen eines Bundeslandes. Im Falle Hamburgs übernimmt der Flächennutzungsplan diese Funktion. Er ist somit der Orientierungsrahmen für die genaueren Planungen zur Flächennutzung.
Neue oder geänderte landesweite Raumordnungspläne können Sie online einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten landesweiten Raumordnungsplan nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der zuständigen Stelle einzusehen.
Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:
  • Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert,
  • Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und
Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente des landes-weiten Raumordnungsplans (Flächennutzungsplan) online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie einen landesweiten Raumordnungsplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • landesweiter Raumordnungsplan enthält allgemeine Vorgaben zur Flächennutzung eines Bundeslandes
  • dient als Orientierungsrahmen für detailliertere Planungen einzelner Regionen und Gebiete
  • neue oder geänderte Raumordnungspläne sind online einsehbar
  • falls der Plan nicht online verfügbar ist, besteht das Recht auf Einsicht bei der zuständigen Stelle
  • Plan umfasst gesetzliche Grundlagen, Ziele und Grundsätze der Raumordnung sowie deren Begründungen und Erläuterungen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Funktionskonten / Ressourcen

Formulare

nicht vorhanden

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