Landesweiter Raumordnungsplan Aufstellung
Inhalt
Informationen und Auskünfte zum landesweiten Raumordnungsplans (Flächennutzungsplan) erhalten
Begriffe im Kontext
Regionalplanung (Synonym), Landesplanung - Raumordung, Regionalplanung (Synonym), Ladeinfrastruktur (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.11.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 9 Raumordnungsgesetz (ROG)
https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/__9.html
§ 10 Raumordnungsgesetz (ROG)
https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/__10.html
§ 13 Raumordnungsgesetz (ROG)
https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/__13.html
https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/__9.html
§ 10 Raumordnungsgesetz (ROG)
https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/__10.html
§ 13 Raumordnungsgesetz (ROG)
https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/__13.html
Sie können sich über Aufstellung und Änderung des landesweiten Raumordnungsplans (Flächennutzungsplan) informieren.
Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen sowie Behörde oder Träger öffentlicher Belange (TÖB) können Sie sich an der Neuaufstellung oder Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen und Änderungen einsehen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Im landesweiten Raumordnungsplan wird festgelegt, wie die begrenzte Ressource Fläche / Raum genutzt werden soll. Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums, wie beispielsweise für:
Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:
Im landesweiten Raumordnungsplan wird festgelegt, wie die begrenzte Ressource Fläche / Raum genutzt werden soll. Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums, wie beispielsweise für:
- Wohnen
- Gewerbe
- Verkehr
- Infrastruktur / Wind
- Erholung oder
- Natur und Umwelt
Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert,
- Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten Flächennutzungsplan (landesweiter Raumordnungsplan) äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen.
Andere Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme können Sie der Bekanntmachung entnehmen. Weitere Möglichkeiten könnten sein: schriftlich, zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde, während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
Als Behörden oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme online abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
Andere Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme können Sie der Bekanntmachung entnehmen. Weitere Möglichkeiten könnten sein: schriftlich, zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde, während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
Als Behörden oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme online abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
Die Bearbeitungsdauer ist von der Anzahl der eingegangenen Stellungnahmen abhängig.
Ab Beginn der Veröffentlichung des Raumordnungsplans im Internet können Sie sich mindestens einen Monat beteiligen. Die Frist gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.
Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind Behörden oder Institutionen, die per Gesetz öffentliche Aufgaben ausführen. TÖB sind zum Beispiel Kommunen, Straßenbaubehörden, Naturschutzbehörden, Landwirtschaftsbehörden oder Wasserbehörden.
- Bürger, Unternehmen, Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) können an der Aufstellung oder Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans mitwirken
- Der Raumordnungsplan legt fest, wie die Ressource Fläche / Raum genutzt wird
- Mögliche Nutzungen: Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Infrastruktur, Erholung, Natur und Umwelt
- Bestandteile des Raumordnungsplans: gesetzliche Grundlagen, Ziele und Grundsätze der Raumordnung, Begründungen und Erläuterungen dieser Ziele und Grundsätze