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Landesweiter Raumordnungsplan Aufstellung

Hamburg 99153009042000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99153009042000

Leistungsbezeichnung

Landesweiter Raumordnungsplan Aufstellung

Leistungsbezeichnung II

Informationen und Auskünfte zum landesweiten Raumordnungsplans (Flächennutzungsplan) erhalten

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Regionalplanung (Synonym), Landesplanung - Raumordung, Regionalplanung (Synonym), Ladeinfrastruktur (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.11.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie können sich über Aufstellung und Änderung des landesweiten Raumordnungsplans (Flächennutzungsplan) informieren.

Volltext

Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen sowie Behörde oder Träger öffentlicher Belange (TÖB) können Sie sich an der Neuaufstellung oder Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen und Änderungen einsehen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Im landesweiten Raumordnungsplan wird festgelegt, wie die begrenzte Ressource Fläche / Raum genutzt werden soll. Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums, wie beispielsweise für:
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Verkehr
  • Infrastruktur / Wind
  • Erholung oder
  • Natur und Umwelt
 
Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:
  • Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert,
  • Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und
Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten Flächennutzungsplan (landesweiter Raumordnungsplan) äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen.
Andere Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme können Sie der Bekanntmachung entnehmen. Weitere Möglichkeiten könnten sein: schriftlich, zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde, während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung.

Als Behörden oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme online abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft.  Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von der Anzahl der eingegangenen Stellungnahmen abhängig.

Frist

Ab Beginn der Veröffentlichung des Raumordnungsplans im Internet können Sie sich mindestens einen Monat beteiligen. Die Frist gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind Behörden oder Institutionen, die per Gesetz öffentliche Aufgaben ausführen. TÖB sind zum Beispiel Kommunen, Straßenbaubehörden, Naturschutzbehörden, Landwirtschaftsbehörden oder Wasserbehörden.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Bürger, Unternehmen, Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) können an der Aufstellung oder Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans mitwirken
  • Der Raumordnungsplan legt fest, wie die Ressource Fläche / Raum genutzt wird
  • Mögliche Nutzungen: Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Infrastruktur, Erholung, Natur und Umwelt
  • Bestandteile des Raumordnungsplans: gesetzliche Grundlagen, Ziele und Grundsätze der Raumordnung, Begründungen und Erläuterungen dieser Ziele und Grundsätze

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Funktionskonten / Ressourcen

Formulare

nicht vorhanden

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