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Niederlassungserlaubnis Erteilung für Fachkräfte

Hamburg 99010003001005 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010003001005

Leistungsbezeichnung

Niederlassungserlaubnis Erteilung für Fachkräfte

Leistungsbezeichnung II

Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.07.2025

Fachlich freigegeben durch

HWCP (Hamburg Welcome Center for Professionals)

Handlungsgrundlage

§ 18c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18c.html

Teaser

Wenn Sie als Fachkraft aus dem Ausland bereits mehrere Jahre in Deutschland leben und arbeiten, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Volltext

Wenn Sie als Fachkraft aus dem Ausland eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, haben Sie zunächst eine befristete Erlaubnis, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Wenn Sie bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und als Fachkraft arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie dürfen damit arbeiten, überall in Deutschland wohnen und es gibt keine zusätzlichen Auflagen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Biometrisches Passfoto in elektronischer Form
    • Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
  • Gegebenenfalls: Nachweis über Ihren in Deutschland erreichten Abschluss (zum Beispiel Zeugnisse, Urkunden)
  • Aktuelle Einkommensnachweise (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeber-Bescheinigung)
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Miet- oder Kaufvertrag, der Auskunft über die Wohnfläche gibt)
  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1
  • Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung (zum Beispiel Zertifikat über den bestandenen Test "Leben in Deutschland")
  • Nachweis über eine bestehende Altersvorsorge (zum Beispiel Rentenversicherungsverlauf)
  • Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung
Sie müssen die Dokumente in deutscher Sprache vorlegen. Im Einzelfall kann die zuständige Stelle weniger oder weitere Unterlagen von Ihnen verlangen."

Voraussetzungen

  • Sie sind seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft.
  • Wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie den Antrag auch bereits nach 2 Jahren Aufenthalt stellen.
  • Sie sind weiterhin als Fachkraft in Deutschland tätig.
  • Sie haben bereits für mindestens 36 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder an ein gleichwertiges privates Versicherungs-Unternehmen oder eine Versorgungs-Einrichtung gezahlt.
    • Wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, genügen auch 24 Monate.
  • Sie haben ausreichend Kenntnisse in der deutschen Sprache (Niveau B1)
  • Sie haben Grundkenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern.
  • Sie sind krankenversichert.

Kosten

Bearbeitungsgebühr: 113,00 EUR
biometrisches Foto vor Ort: 6,00 Euro 

Verfahrensablauf

  • Sie nutzen den Online-Dienst "Aufenthaltserlaubnis Hamburg", um die Niederlassungserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
    • Wenn Sie Unterlagen nachreichen müssen, tun Sie dies über das Serviceportal "Anliegen zum Aufenthaltstitel klären".
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
  • Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können ihn persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Frist

Stellen Sie Ihren Antrag spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Aufenthaltstitels.
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig.
Die darüber ausgestellte Karte (eAT) ist 10 Jahre gültig und muss dann aktualisiert werden.

Hinweise

Wenn Sie als Fachkraft im Besitz einer Blaue Karte EU sind, können Sie möglicherweise noch früher eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Rechtsbehelf

Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte ist eine unbefristete Erlaubnis, die es Fachkraft aus dem Ausland ermöglicht, in Deutschland zu leben und zu arbeiten.
  • Mit der Niederlassungserlaubnis wird ein in dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland zugesprochen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal