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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst

Hamburg 99010020001027 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010020001027

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Bufdi (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.05.2025

Fachlich freigegeben durch

HWCP (Hamburg Welcome Center for Professionals)

Handlungsgrundlage

 § 19c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__19c.html
§ 14 Absatz 1 Beschäftigungsverordnung (BeschV)
https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/__14.html

Teaser

Wenn Sie in Deutschland einen Bundesfreiwilligendienst leisten wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Volltext

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein freiwilliges Engagement, bei dem Sie in gemeinnützigen Einrichtungen in Deutschland mitarbeiten können. Er bietet Ihnen eine Möglichkeit, sich in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen Bereichen zu engagieren, zum Beispiel in Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen oder Sportvereinen. Wenn Sie als Person mit ausländischer Herkunft in Deutschland einen Bundesfreiwilligendienst leisten wollen, können Sie für diesen Zweck eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
  • Bei kürzlich erfolgter Einreise: Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war
  • Bei einem Voraufenthalt in Deutschland: Aktueller Aufenthaltstitel
  • Aktuelles biometrisches Foto
    • ab dem 01.05.2025 müssen Sie das Passfoto in elektornischer Form vorlegen. Sie können das Passfoto vor Ort erstellen lassen, oder einen QR-Code mitbringen, den Ihnen das Fotostudio bei Erstellung des Passfotos aushändigt)
  • Nachweis über die beabsichtigte Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst (zum Beispiel Vereinbarung mit dem Träger des Bundesfreiwilligendienstes oder dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Eigenkapital, Einkommensnachweise, Sperrkonto, Rentenbescheid, Nachweis über den Empfang von Leistungen wie Eltern- oder Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Verpflichtungserklärung)
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst

Voraussetzungen

  • Sie besitzen nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt (einschließlich Krankenversicherungsschutz) für die gesamte Dauer des Bundesfreiwilligendienstes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern. Die Bezuschussung des Bundesfreiwilligendienstes durch den Bund ("Taschengeld") ist kein Hinderungsgrund für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
  • Ihrem Aufenthalt in Deutschland stehen keine Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entgegen.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Bei Minderjährigkeit: die Zustimmung der zur Personensorge berechtigten Personen zum geplanten Aufenthalt liegt vor.

Kosten

  • 100,00 Euro bei volljährigen Antragstellerinnen und Antragstellern
  • 50,00 Euro bei minderjährigen Antragstellerinnen und Antragstellern

Verfahrensablauf

  • Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland in der Regel ein nationales Visum für Deutschland beantragen. Kein Visum benötigen die Staatsangehörigen von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland 
  • Sie nutzen den Online-Dienst, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke sowie Ihre Unterschrift genommen und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) gemacht.
  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
  • Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können ihn persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit dauert bis zu 2 Wochen. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Frist

Die Aufenthaltserlaubnis müssen Sie beantragen, bevor Ihr Visum oder die visafreie Aufenthaltszeit oder Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis ablaufen. Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens 10 Wochen vor Ablauf Ihres Visums, ihres visumsfreien Aufenthalts oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis – in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Antritt Ihres Freiwilligendienstes beantragt werden.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des Bundesfreiwilligendienstes erteilt, der zwischen sechs und 18 Monate dauern kann.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Personen mit ausländischer Herkunft, die in Deutschland einen Bundesfreiwilligendienst leisten wollen, können Sie für diesen Zweck eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bietet Möglichkeit, sich in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen Bereichen zu engagieren, zum Beispiel in Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen oder Sportvereinen. 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Hamburg Welcome Center

Formulare

nicht vorhanden

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