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Mitteilung zum Betrieb gentechnischer Anlagen Entgegennahme Änderungen sicherheitsrelevanter Einrichtungen und Vorkehrungen

Hamburg 99045004261004 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99045004261004

Leistungsbezeichnung

Mitteilung zum Betrieb gentechnischer Anlagen Entgegennahme Änderungen sicherheitsrelevanter Einrichtungen und Vorkehrungen

Leistungsbezeichnung II

Änderungen sicherheitsrelevanter Einrichtungen und Vorkehrungen einer gentechnischen Anlage mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Gentechnik

Handlungsgrundlage

§ 21 (2) Gentechnikgesetz (GenTG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gentg/__21.html

Teaser

Als Betreiberin oder Betreiber gentechnischer Anlagen müssen Sie der zuständigen Stelle die Änderung sicherheitsrelevanter Einrichtungen und Vorkehrungen mitteilen.

Volltext

Sie müssen der zuständigen Stelle mitteilen, wenn Sie beabsichtigen, sicherheitsrelevante Einrichtungen oder Vorkehrungen Ihrer gentechnischen Anlage zu ändern.
Teilen Sie diese Änderungen auch dann mit, wenn die Anlage weiterhin die vorgeschriebenen Anforderungen der Sicherheitsstufe für die beabsichtigten Arbeiten erfüllt.

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
  • Stellpläne
  • je nach Art der Anlage
    • Formblatt AL für den Laborbereich,
    • Formblatt AP für den Produktionsbereich,
    • Formblatt AG für Gewächshäuser und Klimakammern oder
    • Formblatt AT für den Tierhaltungsbereich

Voraussetzungen

  • Sie sind Betreiberin oder Betreiber der gentechnischen Anlage.
  • Sie beabsichtigen Änderungen an den sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder Vorkehrungen der gentechnischen Anlage vorzunehmen.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach der Umweltgebührenordnung Hamburg in der jeweils aktuellen Fassung.

Verfahrensablauf

  • Sie teilen der zuständigen Stelle die geplanten Änderungen der sicherheitsrelevanten Einrichtungen und Vorkehrungen mit.
  • Die zuständige Stelle nimmt Ihre Mitteilung entgegen und prüft Sie.
  • Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Informationen von Ihnen an.
  • Sie erhalten eine Bestätigung der Änderung sowie einen Gebührenbescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in etwa 1 bis 3 Wochen.

Frist

  • Teilen Sie die geplanten Änderungen mit, bevor Sie in Kraft treten.
  • Teilen Sie unvorhergesehene Änderungen unverzüglich mit.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Mitteilung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • geplante Änderungen an sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder Vorkehrungen müssen vom Betreiber der gentechnischen Anlage der zuständigen Stelle mitgeteilt werden
  • Meldung auch erforderlich, wenn die Anlage weiterhin die vorgeschriebenen Anforderungen an die Sicherheitsstufe der angezeigten, angemeldeten oder genehmigten gentechnischen Arbeiten erfüllt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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