Mitteilung zum Betrieb gentechnischer Anlagen Entgegennahme Änderungen sicherheitsrelevanter Einrichtungen und Vorkehrungen
Inhalt
Mitteilung zum Betrieb gentechnischer Anlagen Entgegennahme Änderungen sicherheitsrelevanter Einrichtungen und Vorkehrungen
Änderungen sicherheitsrelevanter Einrichtungen und Vorkehrungen einer gentechnischen Anlage mitteilen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
25.11.2024
Fachlich freigegeben durch
Gentechnik
§ 21 (2) Gentechnikgesetz (GenTG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gentg/__21.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gentg/__21.html
Als Betreiberin oder Betreiber gentechnischer Anlagen müssen Sie der zuständigen Stelle die Änderung sicherheitsrelevanter Einrichtungen und Vorkehrungen mitteilen.
Sie müssen der zuständigen Stelle mitteilen, wenn Sie beabsichtigen, sicherheitsrelevante Einrichtungen oder Vorkehrungen Ihrer gentechnischen Anlage zu ändern.
Teilen Sie diese Änderungen auch dann mit, wenn die Anlage weiterhin die vorgeschriebenen Anforderungen der Sicherheitsstufe für die beabsichtigten Arbeiten erfüllt.
Teilen Sie diese Änderungen auch dann mit, wenn die Anlage weiterhin die vorgeschriebenen Anforderungen der Sicherheitsstufe für die beabsichtigten Arbeiten erfüllt.
- Lageplan
- Stellpläne
- je nach Art der Anlage
- Formblatt AL für den Laborbereich,
- Formblatt AP für den Produktionsbereich,
- Formblatt AG für Gewächshäuser und Klimakammern oder
- Formblatt AT für den Tierhaltungsbereich
- Sie sind Betreiberin oder Betreiber der gentechnischen Anlage.
- Sie beabsichtigen Änderungen an den sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder Vorkehrungen der gentechnischen Anlage vorzunehmen.
Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach der Umweltgebührenordnung Hamburg in der jeweils aktuellen Fassung.
- Sie teilen der zuständigen Stelle die geplanten Änderungen der sicherheitsrelevanten Einrichtungen und Vorkehrungen mit.
- Die zuständige Stelle nimmt Ihre Mitteilung entgegen und prüft Sie.
- Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Informationen von Ihnen an.
- Sie erhalten eine Bestätigung der Änderung sowie einen Gebührenbescheid.
- Teilen Sie die geplanten Änderungen mit, bevor Sie in Kraft treten.
- Teilen Sie unvorhergesehene Änderungen unverzüglich mit.
- geplante Änderungen an sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder Vorkehrungen müssen vom Betreiber der gentechnischen Anlage der zuständigen Stelle mitgeteilt werden
- Meldung auch erforderlich, wenn die Anlage weiterhin die vorgeschriebenen Anforderungen an die Sicherheitsstufe der angezeigten, angemeldeten oder genehmigten gentechnischen Arbeiten erfüllt