Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Aufwendungsersatz für den Vormund Ersatz

Hamburg 99126003036000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99126003036000

Leistungsbezeichnung

Aufwendungsersatz für den Vormund Ersatz

Leistungsbezeichnung II

Aufwendungsersatz für Führung einer Vormundschaft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Geld für Vormundschaft (Synonym), Bezahlung für Vormundschaft (Synonym), Kostenerstattung Vormundschaft (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Wiese, Birgit

Handlungsgrundlage

§ 1808 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1808.html

§ 1877 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1877.html

§ 1878 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1878.html

Teaser

Wenn Sie ehrenamtlich als Vormund tätig sind, können Sie sich Ihre Ausgaben erstatten lassen. Das heißt, Sie bekommen das Geld zurück, das Sie im Rahmen der Vormundschaft ausgegeben haben.

Volltext

Die Vormundschaft wird grundsätzlich ehrenamtlich, also ohne Bezahlung, geführt. Dennoch haben ehrenamtliche Vormünder Anspruch darauf, sich Ihre Ausgaben erstatten zu lassen.

Das bedeutet: Sie können das Geld zurückfordern, das Sie bei der Ausübung der Vormundschaft ausgegeben haben. Diese Erstattung erfolgt aus dem Vermögen des Mündels – so nennt man das minderjährige Kind, das unter Ihrer Vormundschaft steht.

Wenn Sie die Vermögenssorge für das Mündel haben, können Sie die Erstattung direkt aus dem verwalteten Vermögen entnehmen. In allen anderen Fällen entscheidet das Gericht über den Betrag, der Ihnen zusteht. Ist das Mündel mittellos, übernimmt die Staatskasse die Kosten.

Beispiele für erstattungsfähige Ausgaben:
  •  Fahrtkosten
  •  Kosten für eine angemessene Versicherung (zum Beispiel Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch die Vormundschaft entstehen könnten)
  •  Kosten für Lebensunterhalt und Erziehung, wenn das Mündel in Ihrem Haushalt lebt

Wenn Sie Ihre Ausgaben nicht einzeln abrechnen möchten, können Sie stattdessen eine pauschale Aufwandsentschädigung beantragen. Diese beträgt 425 Euro pro Jahr (Stand 2025). Die erste Zahlung erfolgt ein Jahr nach Ihrer Bestellung als Vormund.

Die pauschale Entschädigung gilt nur für ehrenamtlich tätige Vormünder. Jugendämter oder Vereine können diesen Anspruch nicht geltend machen.

Erforderliche Unterlagen

Aufstellung der Aufwendungen mit Belegen

Voraussetzungen

Sie führen eine ehrenamtliche Vormundschaft und Ihnen sind in Ihrer Funktion als Vormund Aufwendungen entstanden, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Vormundschaft stehen. Sie müssen die Erstattung der Aufwendungen beantragen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie die Erstattung Ihrer Auslagen bei der zuständigen Stelle.
  • Wenn Sie Ihre konkreten Auslagen wiedererhalten möchten, reichen Sie dafür die Belege ein.
  • Reichen Sie die Aufstellung Ihrer Aufwendungen schriftlich ein, wenn eine gerichtliche Festsetzung erforderlich ist.
  • Die zuständige Stelle setzt die Höhe des auszuzahlenden Betrags fest.
  • Sie können jedoch auch die Pauschale verlangen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten eine Mitteilung und die Auszahlung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Prüfungsaufwand ab.

Frist

Beantragen Sie die Erstattung Ihrer Aufwendungen innerhalb von 15 Monaten nach ihrer Entstehung. Ihre Ersatzansprüche erlöschen sonst. 
Wenn Sie Ihren Anspruch auf Erstattung bei der zuständigen Stelle beantragen, zählt das gleichzeitig auch als Antrag gegenüber dem Mündel.

Die zuständige Stelle kann weitere Fristen bestimmen.

Beantragen Sie die pauschale Aufwandsentschädigung spätestens 6 Monate nach dem Ende des Jahres, für das Sie die Entschädigung erhalten möchten.

Hinweise

Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich dafür an einen Rechtsanwalt oder Notar. Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Rechtsbehelf

Beschwerde

Kurztext

  • Vormundschaft wird grundsätzlich ehrenamtlich und unbezahlt geführt
  • Ehrenamtliche Vormünder können sich Ausgaben erstatten lassen
  • Erstattung erfolgt aus dem Vermögen des Mündels, bei Mittellosigkeit aus der Staatskasse
  • Vormünder mit Vermögenssorge können die Erstattung direkt aus dem verwalteten Vermögen entnehmen, sonst entscheidet das Gericht
  • Beispiele für erstattungsfähige Ausgaben: Fahrtkosten, Kosten für Versicherungen, Lebensunterhalt und Erziehung des Mündels im Haushalt des Vormunds
  • Alternativ zur Einzelabrechnung ist eine jährliche Aufwandspauschale von 425 Euro (Stand 2025) möglich, erste Zahlung ein Jahr nach Bestellung als Vormund
  • Aufwandspauschale gilt nur für ehrenamtliche Vormünder, nicht für Jugendämter oder Vereine

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Amtsgericht Hamburg

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal