Anzeige des Transports von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung Entgegennahme
Inhalt
Anzeige des Transports von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung Entgegennahme
Transport von Cannabis zwischen Standorten derselben Anbauvereinigung anzeigen
Begriffe im Kontext
Cannabis-Transport Anbauverein (Synonym), Cannabis-Transportmeldung (Synonym), Cannabis Transportmeldung Verein (Synonym), Meldung Cannabis-Transport (Synonym), Transportanzeige Cannabisverein (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.12.2024
Fachlich freigegeben durch
Verbraucherschutz (Altona)
§ 22 Absatz 3 Nummer 3 Konsumcannabisgesetz (KCanG)
https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__22.html
https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__22.html
Sie müssen den Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung anzeigen.
Wenn Sie Mitglied einer Anbauvereinigung sind, dürfen Sie Cannabis zwischen den Grundstücken Ihrer Vereinigung transportieren. Dabei gibt es jedoch eine Mengenbegrenzung: Der Transport von bis zu 25 Gramm ist erlaubt, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.
Falls Sie jedoch mehr als 25 Gramm transportieren möchten, müssen Sie dies vorab anzeigen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Transport den gesetzlichen Vorgaben entspricht und keine Missverständnisse entstehen.
Der Transport ist nur erlaubt, wenn die Teile des befriedeten Besitztums entweder räumlich unmittelbar miteinander verbunden sind oder wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Während des Transports müssen Sie folgende Unterlagen mitführen: Ihren Mitgliedsausweis, eine analoge oder digitale Kopie der Erlaubnis Ihrer Anbauvereinigung sowie eine von einer vertretungsberechtigten Person ausgestellte und unterzeichnete Transportbescheinigung.
Falls Sie jedoch mehr als 25 Gramm transportieren möchten, müssen Sie dies vorab anzeigen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Transport den gesetzlichen Vorgaben entspricht und keine Missverständnisse entstehen.
Der Transport ist nur erlaubt, wenn die Teile des befriedeten Besitztums entweder räumlich unmittelbar miteinander verbunden sind oder wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die transportierte Menge überschreitet ein Zwölftel der erlaubten jährlichen Eigenanbaumenge nach § 13 Absatz 3 nicht.
- Das Cannabis wird in einem Behältnis transportiert, das gegen den Zugriff durch unbefugte Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, gesichert ist.
- Sie melden das Datum, die Start- und Zieladresse sowie die Menge und Sorte des Cannabis spätestens einen Werktag vor dem Transport schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde an.
- Der Transport wird durch mindestens ein Mitglied der Anbauvereinigung oder in dessen Begleitung durchgeführt.
Während des Transports müssen Sie folgende Unterlagen mitführen: Ihren Mitgliedsausweis, eine analoge oder digitale Kopie der Erlaubnis Ihrer Anbauvereinigung sowie eine von einer vertretungsberechtigten Person ausgestellte und unterzeichnete Transportbescheinigung.
Sie besitzen eine gültige Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis und zur Weitergabe an Mitglieder zum Eigenkonsum.
Sie sind vertretungsberechtigt für die Anbauvereinigung.
Sie sind vertretungsberechtigt für die Anbauvereinigung.
Für die Entgegennahme und Prüfung einer Transportanzeige wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 € erhoben.
- Sie zeigen den Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis im Online-Dienst an.
- Sie füllen alle erforderlichen Angaben im Online-Dienst aus.
- Im Anschluss stellt Ihnen der Online-Dienst eine Transportbescheinigung zur Verfügung.
- Diese Transportbescheinigung ist unterzeichnet von einer vertretungsberechtigten Person beim Transport durch eine vertretungsberechtigte Person und beim Transport mitzuführen.
mitzuführen.
Im Anschluss stellt Ihnen der Online-Dienst eine Transportbescheinigung unmittelbar zur Verfügung.
Der anzuzeigende Transport muss spätestens einen Werktag vor Beginn des Transports gegenüber der zuständigen Stelle angezeigt werden.
Der Transport muss von mindestens einem Mitglied der Anbauvereinigung durchgeführt oder begleitet werden.
Dieses Mitglied muss seinen Mitgliedsausweis, eine analoge oder digitale Kopie der Erlaubnis der Anbauvereinigung sowie eine von der Anbauvereinigung ausgestellte und von einer vertretungsberechtigten Person der Anbauvereinigung eigenhändig unterzeichnete Transportbescheinigung mit sich führen.
Dieses Mitglied muss seinen Mitgliedsausweis, eine analoge oder digitale Kopie der Erlaubnis der Anbauvereinigung sowie eine von der Anbauvereinigung ausgestellte und von einer vertretungsberechtigten Person der Anbauvereinigung eigenhändig unterzeichnete Transportbescheinigung mit sich führen.
Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis innerhalb des befriedeten Besitztums einer Anbauvereinigung muss angezeigt werden.
Voraussetzungen:
Teile des befriedeten Besitztums sind räumlich verbunden oder:
Mitzuführen beim Transport:
Voraussetzungen:
Teile des befriedeten Besitztums sind räumlich verbunden oder:
- Menge des Cannabis überschreitet ein Zwölftel der jährlichen Eigenanbaumenge nicht.
- Transportbehältnis ist gesichert, um Zugriff durch Dritte (insbesondere Kinder) zu verhindern.
- Anzeige spätestens ein Werktag vor Transport bei der zuständigen Behörde (Datum, Start-/Zieladresse, Menge, Sorte).
- Transport erfolgt durch mindestens ein Mitglied der Anbauvereinigung oder in dessen Begleitung.
Mitzuführen beim Transport:
- Mitgliedsausweis der Anbauvereinigung.
- Analoge oder digitale Kopie der Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 KCanG.
- Transportbescheinigung der Anbauvereinigung (inkl. Datum, Start-/Zieladresse, Menge, Sorte, Kontaktdaten der Behörde).