Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Errichtung einer Zweigniederlassung von Prüfingenieuren für Baustatik Genehmigung

Hamburg 99012107006000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012107006000

Leistungsbezeichnung

Errichtung einer Zweigniederlassung von Prüfingenieuren für Baustatik Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung einer Zweitniederlassung von Prüfingenieuren für Baustatik beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.01.2025

Fachlich freigegeben durch

ABH32-Poststelle-Prüfstelle für Baustatik

Handlungsgrundlage

§ 5 (2a) Hamburger Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauPr%C3%BCfVHA2006V4P5

§ 7 (2) 4 Hamburger Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauPr%C3%BCfVHA2006V4P7

Teaser

Wenn Sie als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik mit Anerkennung und Niederlassung in Hamburg eine Zweitniederlassung errichten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.

Volltext

Für die Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik benötigen Sie eine Genehmigung durch die zuständige Stelle.

Als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik prüfen Sie, ob Gebäude und Bauwerke sicher geplant sind und allen geltenden Vorschriften entsprechen. Ihr Schwerpunkt liegt darauf, die Standsicherheit und Tragfähigkeit von Bauwerken zu gewährleisten.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr Antrag auf Genehmigung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik soll folgende Angaben enthalten:
    • Anschrift der Niederlassung in Hamburg
    • Anschrift der beantragten Zweitniederlassung
    • Angabe der Entfernung zwischen der Niederlassung und der beantragten Zweitniederlassung
    • Angaben zur Anzahl der Mitarbeitenden für Prüftätigkeiten in der Niederlassung und der geplanten Zweitniederlassung
    • Darlegungen, wie die Prüfingenieure für Baustatik ihre Anwesenheit und die Überwachung der Prüftätigkeiten von Mitarbeitenden in beiden Niederlassungen gewährleistet

Voraussetzungen

  • Sie sind als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik in Hamburg anerkannt und betreiben eine Niederlassung in Hamburg.
  • Es gibt keine Bedenken hinsichtlich der ordnungsgemäßen Durchführung Ihrer Aufgaben, sei es aufgrund der Anzahl der Mitarbeitenden, die an den Prüfungen teilnehmen, der Entfernung zwischen den Filialen oder aus anderen Gründen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle beteiligt alle von dem Vorhaben betroffenen Stellen und fordert diese zur Stellungnahme auf. Bei Bedarf findet eine Anhörung mit Ihnen statt.
  • Die zuständige Stelle prüft die Stellungnahmen der zu beteiligenden Stellen und entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag je nach Verwaltungsaufwand normalerweise innerhalb von 3 Monaten.



 

Frist

Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie die Zeitniederlassung betreiben.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine besonderen Hinweise zu beachten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Genehmigung einer zweiten Niederlassung für Prüfingenieure für Baustatik beantragen
  • antragsberechtigt sind die in Hamburg anerkannten und niedergelassen Prüfingenieur*innen für Baustatik

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal