Mitteilung von Änderungen bei den Erlaubnisvoraussetzungen Entgegennahme
Inhalt
Änderungen bei Erlaubnisvoraussetzungen für den Anbau und die Weitergabe von Cannabis melden
Begriffe im Kontext
Anbauerlaubnis ändern (Synonym), Antragsänderungen Cannabis (Synonym), Anpassung Anbauerlaubnis (Synonym), Änderungen Cannabis (Synonym), Anbauerlaubnis aktualisieren (Synonym)
Fachlich freigegeben am
21.01.2025
Fachlich freigegeben durch
Verbraucherschutz (Altona)
§ 11 Konsumcannabisgesetz (KCanG)
https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__11.html
https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__11.html
Wenn Sie eine Erlaubnis für den Anbau und die Weitergabe von Konsum-Cannabis beantragt haben und sich Angaben zu Ihrem Antrag geändert haben, teilen Sie diese Änderungen der zuständigen Stelle mit.
Wenn sich bei Ihrem Antrag für den Anbau oder die Weitergabe von Cannabis etwas ändert, müssen Sie diese Änderungen melden. So stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag aktuell bleibt und die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden
Melden Sie:
Melden Sie:
- Änderungen der Kontaktdaten des Vereins, zum Beispiel Adresse, E-Mail oder Telefonnummer.
- Änderungen des Vereinsnamens oder der Satzung.
- Wechsel von verantwortlichen Personen, zum Beispiel des Vorstands oder der Ansprechperson.
- Anpassungen von Anbauflächen, Lagerorten oder anderen wesentlichen Gegebenheiten.
- Änderungen, die die Einhaltung der Erlaubnisvoraussetzungen betreffen.
Zu den erforderlichen Unterlagen bei möglichen Änderungen können unter anderem zählen:
- Geänderte Satzung (bei Änderungen der Satzung)
- Aktualisierter Vereinsregisterauszug (bei Änderung des Vereinsnamens oder des Vorstands)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung für neue verantwortliche Personen (inklusive Vertretungsvollmacht)
- Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde (bei Wechsel vertretungsberechtigter Personen, zum Beispiel Vorstand)
- Geändertes Anbau- und Weitergabekonzept
- Geändertes Sicherungs- und Schutzkonzept (bei Änderungen, die die Sicherheit betreffen)
- Aktualisierte Bauzeichnung oder Liegenschaftskarte (bei Änderungen der Anbau- oder Lagerflächen)
Sie haben bereits eine Erlaubnis für den Cannabis-Anbau beantragt.
Es gibt Änderungen bei den Daten, die Sie in Ihrem Antrag angegeben haben.
Es gibt Änderungen bei den Daten, die Sie in Ihrem Antrag angegeben haben.
- Die Änderung betrifft Informationen oder Gegebenheiten, die in Ihrem Antrag angegeben wurden (zum Beispiel Kontaktdaten, Satzung, Anbauflächen).
- Melden Sie die Änderung von Daten über den Online-Dienst.
- Folgen Sie den Aufforderungen des Online-Dienstes, um Ihre bestehenden Daten zu bearbeiten (ändern, hinzufügen oder entfernen).
- Geben Sie die betroffenen Änderungen (Zum Beispiel Kontaktdaten, Satzung, Anbauflächen) vollständig und korrekt im Online-Formular an.
- Ergänzen Sie die Änderungsmitteilung um die notwendigen Nachweise oder Dokumente, falls erforderlich zum Beispiel aktualisierte Satzung, Vereinsregisterauszug.
- Anschließend werden Ihre Unterlagen und Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.
Wenn Sie alle notwendigen Angaben und Nachweise erbracht haben, dauert die Bearbeitung normalerweise bis zu 3 Monate.
Melden Sie Änderungen, unverzüglich nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch einen Monat nach Eintritt der Rechtskraft.
Als Anbauvereinigung sind Sie verpflichtet, alle Änderungen, die Ihren Antrag auf Erlaubnis betreffen der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Zusätzlich müssen Sie der Behörde melden, wenn für ein Vorstandsmitglied oder für eine andere vertretungsberechtigte Person Ihrer Anbauvereinigung Versagungsgründe vorliegen.
Ebenso sind Entscheidungen oder Bußgeldbescheide, die nach der Gewerbeordnung relevant sind, unverzüglich mitzuteilen.
Zusätzlich müssen Sie der Behörde melden, wenn für ein Vorstandsmitglied oder für eine andere vertretungsberechtigte Person Ihrer Anbauvereinigung Versagungsgründe vorliegen.
Ebenso sind Entscheidungen oder Bußgeldbescheide, die nach der Gewerbeordnung relevant sind, unverzüglich mitzuteilen.
Wenn sich die Voraussetzungen für eine bestehende Beantragung ändern, sind diese Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Zu den meldepflichtigen Änderungen gehören beispielsweise:
Zu den meldepflichtigen Änderungen gehören beispielsweise:
- Der Vereinssitz
- Verantwortliche Personen, wie Vorstandsmitglieder, vertretungsberechtigte Personen oder Präventionsbeauftragte
- Anbauflächen oder Abgabestellen