Eintragungserklärung für das Grundbuch öffentliche Beglaubigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Formzwang Grundbuch (Synonym), Grundbuch Beurkundung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
06.02.2025
Fachlich freigegeben durch
Wiese, Birgit
§ 19 Grundbuchordnung (GBO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__19.html
§ 20 Grundbuchordnung (GBO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__20.html
§ 22 Grundbuchordnung (GBO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__22.html
§ 26 Grundbuchordnung (GBO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__26.html
§ 29 Grundbuchordnung (GBO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__29.html
§ 311b Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311b.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__19.html
§ 20 Grundbuchordnung (GBO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__20.html
§ 22 Grundbuchordnung (GBO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__22.html
§ 26 Grundbuchordnung (GBO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__26.html
§ 29 Grundbuchordnung (GBO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__29.html
§ 311b Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311b.html
Wenn Sie eine Eintragung ins Grundbuch vornehmen lassen wollen, müssen Sie grundsätzlich beglaubigte oder beurkundete Unterlagen vorlegen.
Wenn Sie eine Eintragung im Grundbuch vornehmen lassen möchten, müssen die dafür notwendigen Erklärungen beglaubigt oder notariell beurkundet sein. Das betrifft insbesondere Eintragungsbewilligungen von Personen, die durch die Eintragung benachteiligt werden.
Beispiele:
Beispiele:
- Löschung einer Hypothek: Hier ist der Gläubiger betroffen. Seine beglaubigte oder notariell beurkundete Zustimmung, die sogenannte Löschungsbewilligung ist erforderlich.
- Weitere notwendige Erklärungen: Auch andere Erklärungen, die für die Eintragung erforderlich sind, müssen beglaubigt oder beurkundet sein, beispielsweise:
- Auflassungserklärungen: Die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer bei einem Grundstückskauf.
- Abtretungs- oder Belastungserklärungen: Etwa, wenn ein Grundpfandrecht übertragen wird.
- Zustimmungserklärungen des Eigentümers: Zum Beispiel bei der Löschung von Hypotheken, Grundschulden oder Rentenschulden.
- Vereinigungs-, Zuschreibungs- und Teilungserklärungen: Wenn Grundstücke zusammengelegt, aufgeteilt werden.
Die Kosten für die Beglaubigung und Beurkundung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Erkundigen Sie sich für die konkreten Kosten bei einem Notar Ihrer Wahl.
Erkundigen Sie sich für die konkreten Kosten bei einem Notar Ihrer Wahl.
Das Grundbuchamt nimmt keine Beurkundungen oder Beglaubigungen vor. Wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin Ihrer Wahl.
Suchen Sie über die bundesweite Notarsuche einen Notar aus.
Suchen Sie über die bundesweite Notarsuche einen Notar aus.
- Vereinbaren Sie einen Termin.
- Lassen Sie sich von dem Notar zu der gewünschten Eintragung beraten.
Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Eintragungen ins Grundbuch verlangen grundsätzlich beglaubigte oder beurkundete Unterlagen.
- Eintragungsbewilligung des unmittelbar von der Eintragung betroffenen, also desjenigen, der durch die Eintragung einen Nachteil erleidet.
- Beispielsweise bei der Löschung einer Hypothek muss der Gläubiger eine beglaubigte oder beurkundete Löschungsbewilligung vorlegen.
- Auflassungserklärungen, Einigung bei einem Grundstückskauf
- Abtretungs- oder Belastungserklärungen
- Zustimmungserklärungen des Eigentümers bei Löschung von Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
- Vereinigungs-, Zuschreibungs- und Teilungserklärungen bei Grundstücken
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service