Eintragungsbewilligung für das Grundbuch öffentliche Beglaubigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Formzwang Grundbuch (Synonym), Grundbuch Beurkundung (Synonym), Grundbuch Bewilligung beurkunden (Synonym)
Fachlich freigegeben am
10.02.2025
Fachlich freigegeben durch
Wiese, Birgit
§ 19 Grundbuchordnung (GBO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__19.html
§ 29 Grundbuchordnung (GBO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__29.html
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__19.html
§ 29 Grundbuchordnung (GBO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__29.html
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/
Wenn Sie eine Eintragung ins Grundbuch vornehmen lassen wollen, brauchen Sie in den meisten Fällen die beglaubigte Bewilligung desjenigen, der durch die Eintragung einen Nachteil erleidet.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle wichtigen Informationen über Grundstücke und deren Rechte festgehalten werden. Es gibt Auskunft darüber, wem ein Grundstück gehört, welche Belastungen darauf liegen (zum Beispiel Hypotheken oder Grundschulden) und ob besondere Rechte oder Beschränkungen bestehen. Es wird beim Grundbuchamt des Amtsgerichtes geführt.
Wenn Sie eine Eintragung ins Grundbuch vornehmen lassen möchten, benötigen Sie in der Regel eine beglaubigte Bewilligung von der Person, die durch die Eintragung benachteiligt wird.
Soll beispielsweise eine Grundschuld eingetragen werden, ist der Eigentümer des Grundstücks auf dem die Grundschuld lasten soll, betroffen. Sie benötigen seine beglaubigte Bewilligung.
Die Eintragungsbewilligung muss von einem Notar oder einer Notarin beglaubigt werden. Wenden Sie sich dafür direkt an eine Notarin oder einen Notar. Diese übernehmen nicht nur die Beglaubigung, sondern beraten Sie auch zu Grundbuchangelegenheiten und können die nötigen Anträge für Sie einreichen.
Wenn Sie eine Eintragung ins Grundbuch vornehmen lassen möchten, benötigen Sie in der Regel eine beglaubigte Bewilligung von der Person, die durch die Eintragung benachteiligt wird.
Soll beispielsweise eine Grundschuld eingetragen werden, ist der Eigentümer des Grundstücks auf dem die Grundschuld lasten soll, betroffen. Sie benötigen seine beglaubigte Bewilligung.
Die Eintragungsbewilligung muss von einem Notar oder einer Notarin beglaubigt werden. Wenden Sie sich dafür direkt an eine Notarin oder einen Notar. Diese übernehmen nicht nur die Beglaubigung, sondern beraten Sie auch zu Grundbuchangelegenheiten und können die nötigen Anträge für Sie einreichen.
Sie möchten eine Eintragung ins Grundbuch vornehmen lassen.
Sie haben eine beglaubigte Bewilligung der Person, die durch die Eintragung einen Nachteil erleidet.
Sie haben eine beglaubigte Bewilligung der Person, die durch die Eintragung einen Nachteil erleidet.
Die Kosten für die Beglaubigung und Beurkundung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Erkundigen Sie sich für die konkreten Kosten bei einem Notar Ihrer Wahl.
Erkundigen Sie sich für die konkreten Kosten bei einem Notar Ihrer Wahl.
Das Grundbuchamt nimmt keine Beglaubigungen vor. Wenden Sie sich dafür an einen Notar oder eine Notarin Ihrer Wahl.
- Suchen Sie über die bundesweite Notarsuche einen Notar aus.
- Vereinbaren Sie einen Termin.
- Lassen Sie sich von dem Notar zu der gewünschten Eintragung beraten.
- Der Notar beglaubigt die Bewilligung und beantragt in der Regel auch die Eintragung beim Grundbuchamt für Sie.
Im Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Eintragungen ins Grundbuch verlangen in den meisten Fällen eine beglaubigte Bewilligung desjenigen, der durch die Eintragung einen Nachteil erleidet.
Beispiel:
Bei der Löschung einer Grundschuld ist der Gläubiger der unmittelbar Betroffene. Seine beglaubigte Löschungsbewilligung ist erforderlich.
Beispiel:
Bei der Löschung einer Grundschuld ist der Gläubiger der unmittelbar Betroffene. Seine beglaubigte Löschungsbewilligung ist erforderlich.
- Die Bewilligung muss notariell beglaubigt sein.
- Beglaubigungen werden von Notaren oder Notarinnen vorgenommen.
- Wenden Sie sich direkt dorthin.
- Der Notar hat eine wesentliche Rolle in Grundbuchangelegenheiten. Er berät und kann die nötigen Anträge stellen.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service