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Eintragungsbewilligung für das Grundbuch öffentliche Beglaubigung

Hamburg 99043004081000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99043004081000

Leistungsbezeichnung

Eintragungsbewilligung für das Grundbuch öffentliche Beglaubigung

Leistungsbezeichnung II

Eintragungsbewilligung für das Grundbuch öffentlich beglaubigen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Formzwang Grundbuch (Synonym), Grundbuch Beurkundung (Synonym), Grundbuch Bewilligung beurkunden (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Wiese, Birgit

Handlungsgrundlage

§ 19 Grundbuchordnung (GBO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__19.html

§ 29 Grundbuchordnung (GBO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__29.html

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) 
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/

Teaser

Wenn Sie eine Eintragung ins Grundbuch vornehmen lassen wollen, brauchen Sie in den meisten Fällen die beglaubigte Bewilligung desjenigen, der durch die Eintragung einen Nachteil erleidet.

Volltext

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle wichtigen Informationen über Grundstücke und deren Rechte festgehalten werden. Es gibt Auskunft darüber, wem ein Grundstück gehört, welche Belastungen darauf liegen (zum Beispiel Hypotheken oder Grundschulden) und ob besondere Rechte oder Beschränkungen bestehen. Es wird beim Grundbuchamt des Amtsgerichtes geführt.
Wenn Sie eine Eintragung ins Grundbuch vornehmen lassen möchten, benötigen Sie in der Regel eine beglaubigte Bewilligung von der Person, die durch die Eintragung benachteiligt wird.

Soll beispielsweise eine Grundschuld eingetragen werden, ist der Eigentümer des Grundstücks auf dem die Grundschuld lasten soll, betroffen. Sie benötigen seine beglaubigte Bewilligung.
Die Eintragungsbewilligung muss von einem Notar oder einer Notarin beglaubigt werden. Wenden Sie sich dafür direkt an eine Notarin oder einen Notar. Diese übernehmen nicht nur die Beglaubigung, sondern beraten Sie auch zu Grundbuchangelegenheiten und können die nötigen Anträge für Sie einreichen.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

Sie möchten eine Eintragung ins Grundbuch vornehmen lassen.
Sie haben eine beglaubigte Bewilligung der Person, die durch die Eintragung einen Nachteil erleidet.

Kosten

Die Kosten für die Beglaubigung und Beurkundung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Erkundigen Sie sich für die konkreten Kosten bei einem Notar Ihrer Wahl.

Verfahrensablauf

Das Grundbuchamt nimmt keine Beglaubigungen vor. Wenden Sie sich dafür an einen Notar oder eine Notarin Ihrer Wahl.
 
  • Suchen Sie über die bundesweite Notarsuche einen Notar aus.
  • Vereinbaren Sie einen Termin.
  • Lassen Sie sich von dem Notar zu der gewünschten Eintragung beraten.
  • Der Notar beglaubigt die Bewilligung und beantragt in der Regel auch die Eintragung beim Grundbuchamt für Sie.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom von dem jeweiligen Notariat ab.

Frist

keine

Hinweise

Im Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Rechtsbehelf

keiner

Kurztext

Eintragungen ins Grundbuch verlangen in den meisten Fällen eine beglaubigte Bewilligung desjenigen, der durch die Eintragung einen Nachteil erleidet.
Beispiel:
Bei der Löschung einer Grundschuld ist der Gläubiger der unmittelbar Betroffene. Seine beglaubigte  Löschungsbewilligung ist erforderlich. 
  • Die Bewilligung muss notariell beglaubigt sein.
  • Beglaubigungen werden von Notaren oder Notarinnen vorgenommen.
  • Wenden Sie sich direkt dorthin.
  • Der Notar hat eine wesentliche Rolle in Grundbuchangelegenheiten. Er berät und kann die nötigen Anträge stellen.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Amtsgericht Hamburg

Formulare

nicht vorhanden

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