Amalgamabscheider Anzeige der geplanten Einleitung oder Änderung einer Abwassereinleitung Entgegennahme
Inhalt
Amalgamabscheider Anzeige der geplanten Einleitung oder Änderung einer Abwassereinleitung Entgegennahme
Amalgamabscheider geplante Einleitung oder Änderung einer Abwassereinleitung anzeigen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
12.02.2025
Fachlich freigegeben durch
Amalgamabscheider
§ 11a Abs. 3 Nr. 2 Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV6P11a
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV6P11a
Als Betreiber oder Betreiberin einer zahnärztlichen Praxis oder Klink haben Sie in Bezug auf Ihren Amalgamabscheider bestimmte Anzeigepflichten.
Bei einer zahnärztlichen Behandlung können Amalgamrückstände aus Zahnfüllungen ins Abwasser des Behandlungsplatzes gelangen. Als Betreiber oder Betreiberin einer Zahnarztpraxis oder Zahnklinik müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Amalgamfracht reduziert wird. Aus diesem Grund muss in den Abwasserablauf Ihrer betreffenden Behandlungsplätze ein zugelassener Amalgamabscheider eingebaut sein und betrieben werden.
Im Zusammenhang mit der Einleitung von Abwasser aus Ihren Amalgamabscheidern haben Sie bestimmte Anzeigepflichten.
Im Zusammenhang mit der Einleitung von Abwasser aus Ihren Amalgamabscheidern haben Sie bestimmte Anzeigepflichten.
- Sie müssen die geplante Einleitung von Abwasser aus einem neu installierten Amalgamabscheider melden.
- Sie müssen den Austausch eines Amalgamabscheiders bei einer bereits angezeigten Einleitung melden, sofern es sich nicht um einen 1:1-Austausch handelt.
- Sie müssen die Stilllegung eines Amalgamabscheiders melden.
- Sie müssen den Wechsel des Betreibers oder der Betreiberin der Zahnarztpraxis oder Zahnklinik.
- Lageplan mindestens im Maßstab 1:1.000 aus dem die Einleitungsstelle in die öffentlichen Abwasseranlagen ersichtlich ist.
- Praxisplan aus dem die Lage der Praxis im Gebäude, die Lage der Abwasserleitungen und die Lage und Bezeichnung der Behandlungsplätze und Amalgamabscheider ersichtlich ist
- Kopie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Amalgamabscheiders
- Technische Datenblätter des Amalgamabscheiders
- Sie wollen Abwasser aus einem Amalgamabscheider in die öffentliche Abwasseranlage einleiten.
- Sie wollen eine bestehende Abwassereinleitung aus einem Amalgamabscheider ändern
- Sie wollen einen Amalgamabscheider stilllegen.
- Sie wollen den Betreiberwechsel für eine zahnärztliche Praxis oder Klinik die Amalgamabscheider betreibt mitteilen.
- Sie reichen Ihre Anzeige online oder schriftlich zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Nach der Einreichung erhalten Sie in der Regel eine Bestätigung von der zuständigen Stelle, dass Ihre Meldung eingegangen ist. Bewahren Sie diese Bestätigung für Ihre Unterlagen auf.
- Die zuständige Stelle prüft die eingereichten Informationen und kann zusätzliche Anforderungen oder Auflagen stellen. Es kann auch eine Überprüfung vor Ort erfolgen.
Sie müssen die Anzeige mindestens 1 Monat vor Beginn der geplanten Abwassereinleitung beziehungsweise Änderung bei der zuständigen Behörde einreichen.
- Bei einer zahnärztlichen Behandlung können Amalgamrückstände aus Zahnfüllungen ins Abwasser gelangen.
- Betreiber oder Betreiberin einer Zahnarztpraxis oder Zahnklinik muss sicherstellen, dass Amalgamfracht reduziert wird und dafür zugelassenen Amalgamabscheider einbauen und betreiben
- Im Zusammenhang mit der Einleitung von Abwasser aus Amalgamabscheidern bestehen Anzeigepflichten.
- geplante Einleitung von Abwasser aus einem neu installierten Amalgamabscheider
- Austausch eines Amalgamabscheiders bei einer bereits angezeigten Einleitung, sofern es sich nicht um einen 1:1-Austausch handelt.
- Stilllegung eines Amalgamabscheiders
- Wechsel des Betreibers oder der Betreiber der Zahnarztpraxis oder Zahnklinik.