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Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus EU/EWR/Schweiz Anerkennung

Hamburg 99150081016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99150081016000

Leistungsbezeichnung

Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus EU/EWR/Schweiz Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Lehrerin und Lehrer mit Berufsqualifikation aus der EU, dem EWR oder der Schweiz - Anerkennung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Zeugnisbewertung (Synonym), Gleichwertigkeitsprüfungen (Synonym), Vorbereitungsdienst (Synonym), Quereinstieg (Synonym), Gleichwertigkeitsprüfung (Synonym), Gleichwertigkeitsfeststellung (Synonym), Schule (Synonym), Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Synonym), Eignungsprüfung (Synonym), Drittstaat (Synonym), Berufsanerkennung (Synonym), Certificate of equivalence (Synonym), Professional Qualifications Assessment Act (Synonym), Recognition in Germany (Synonym), Richtlinie 2005/36/EG (Synonym), Foreign qualification (Synonym), Kenntnisprüfung (Synonym), Hamburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Synonym), Berufsqualifikation (Synonym), equivalence (Synonym), vocational recognition (Synonym), Gleichwertigkeit (Synonym), Ausländische Berufsqualifikation (Synonym), Equivalence assessment (Synonym), Foreign occupation (Synonym), Gleichwertigkeitsbescheid (Synonym), Directive 2005/36/EC (Synonym), Knowledge test (Synonym), Lehramt (Synonym), Lehrer (Synonym), Pädagogik (Synonym), Professional qualification (Synonym), Recognition (Synonym), Recognise (Synonym), Recognition Act (Synonym), Recognition notice (Synonym), Recognition of profession (Synonym), Recognition procedure (Synonym), Reglementiert (Synonym), Seiteneinstieg (Synonym), Statement of comparability (Synonym), Teacher (Synonym), Third country (Synonym), Training (Synonym), Unterricht (Synonym), Vocational qualification (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bqfg/

Hamburgisches Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen (HmbBQFG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BQFGHArahmen
 

Teaser

Wenn Sie Lehrerin oder Lehrer aus der der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz sind und in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland als Lehrerin oder Lehrer arbeiten möchten, benötigen Sie eine bestimmte Qualifikation. Wenn Sie Ihre Ausbildung im Ausland in der EU, dem EWR oder der Schweiz gemacht haben, müssen Sie Ihre Qualifikation anerkennen lassen. 
In einem Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob Ihre Ausbildung gleichwertig ist. 
Sie können den Antrag auch stellen, wenn Sie noch im Ausland leben.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer anerkennen lassen möchten, benötigen Sie verschiedene Dokumente. Diese können sein:
  • Antragsformular
  • Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Eheurkunde, wenn Ihr Name durch Heirat geändert wurde
  • Lebenslauf
  • Erster Schulabschluss, gegebenenfalls mit einer Verlusterklärung
  • Nachweise Ihrer Berufsqualifikation, wie Zeugnisse, Zertifikate oder Berufsurkunden
  • Nachweise über Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung, zum Beispiel ein Diploma Supplement, Transcript of Records oder Prüfungsordnung
  • Nachweise über sonstige Qualifikationen, wie berufliche Weiterbildungen oder Seminare
  • Nachweise Ihrer Berufserfahrung als Lehrerin oder Lehrer
  • Falls Sie bereits einen Anerkennungsantrag gestellt haben: Angaben zur Stelle, bei der Sie den Antrag gestellt haben
  • Gegebenenfalls: Nachweis oder Erklärung, dass Sie in Hamburg als Lehrerin oder Lehrer arbeiten möchten, zum Beispiel Bewerbungen auf Stellen

Die zuständige Stelle informiert Sie, welche Dokumente Sie im Original oder als Kopie vorlegen müssen. Beachten Sie:
  • Einige Kopien müssen Sie amtlich beglaubigen lassen.
  • Senden Sie keine Originale per Post.
  • Reichen Sie die Dokumente in der Originalsprache sowie in einer Übersetzung ein. Die Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern erstellt werden.
  • Zusätzliche Dokumente sind oft für die Einstellung in den Schuldienst erforderlich. Diese reichen Sie ein, wenn Sie eine Ausgleichsmaßnahme machen oder eingestellt werden:
    • Sprachnachweis: Ein Sprachzertifikat über Ihre Deutschkenntnisse
    • Nachweis der persönlichen Eignung: Führungszeugnis aus Deutschland oder Ihrem Herkunftsland (zum Beispiel Strafregisterauszug)
    • Nachweis der gesundheitlichen Eignung: ärztliches Attest
  • Die zuständige Stelle unterstützt Sie bei Fragen und informiert Sie über die nächsten Schritte.

Voraussetzungen

  • Sie möchten in Hamburg als Lehrerin oder Lehrer arbeiten.
  • Sie haben eine Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus der EU, dem EWR oder der Schweiz.
  • Ihre Berufsqualifikation ist mit der in Hamburg erforderlichen Berufsqualifikation gleichwertig.
    • Wichtige Kriterien sind die Inhalte und die Dauer der Ausbildung. Die zuständige Stelle berücksichtigt bei der Gleichwertigkeitsprüfung auch Ihre Berufserfahrung, Ihre weiteren Befähigungsnachweise und Ihre weiteren Qualifikationen.
  • Wenn Ihre Berufsqualifikation zu sehr von der geforderten Berufsqualifikation abweicht, können Sie eine Ausgleichsmaßnahme absolvieren.

Kosten

Es können Kosten entstehen. Die Kosten sind abhängig von dem Aufwand für die Prüfung der Unterlagen. Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Zusätzlich können weitere Kosten entstehen, zum Beispiel für Übersetzungen oder Beglaubigungen Ihrer Dokumente. Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.

Verfahrensablauf

  • Sie können den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder elektronisch bei der zuständigen Stelle einreichen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihr Antrag eingegangen ist.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Ihre Berufsqualifikation mit der in Hamburg erforderlichen Berufsqualifikation gleichwertig ist.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation.
  • Wenn es wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer und der in Hamburg geforderten Berufsqualifikation gibt, können Sie gegebenenfalls eine Ausgleichsmaßnahme absolvieren.
    • Die zuständige Stelle informiert Sie über mögliche Ausgleichsmaßnahmen.
    • Wenn Sie eine Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie die volle Gleichstellung. 
  • Mit der Gleichstellung können Sie sich für den Schuldienst bewerben.

Bearbeitungsdauer

  • Sie erhalten spätestens nach einem Monat eine Bestätigung, dass Ihre Dokumente angekommen sind. Sie erhalten eine Mitteilung, ob und welche erforderlichen Unterlagen fehlen.
  • Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, dauert das Verfahren höchstens 3 Monate. Gegebenenfalls kann die zuständige Stelle das Verfahren verlängern.  

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Lehramtsbefähigung beantragen. Diese gilt für ein bestimmtes Lehramt und gibt Ihnen die gleichen Rechte wie Personen mit einer deutschen Qualifikation.
  • Für eine Stelle im Schuldienst müssen Sie zusätzliche Anforderungen erfüllen:
    • Sie verfügen über die erforderlichen Deutschkenntnisse. Das Sprachniveau teilt Ihnen die zuständige Stelle mit.
    • Sie sind zuverlässig und haben keine Vorstrafen.
    • Ihre Gesundheit ist für den Beruf geeignet.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, als Lehrerin oder Lehrer ohne Anerkennung Ihrer Qualifikation zu arbeiten. Dazu gehören:
    • Quereinstieg, Seiteneinstieg oder Direkteinstieg
    • Arbeiten an Privatschulen, internationalen Schulen oder als Vertretungslehrerin beziehungsweise Vertretungslehrer
    • Unterricht in Ihrer Muttersprache oder in Förderklassen (zum Beispiel Deutsch als Fremdsprache oder Zweitsprache)
    • Tätigkeiten in der Erwachsenenbildung
  • Die zuständige Stelle berät Sie zu den Details und den nächsten Schritten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation für Lehrerinnen und Lehrer mit Berufsqualifikation aus der EU/EWR/Schweiz anerkennen lassen
  • Anerkennungsverfahren
  • Beantragung aus dem Ausland ist möglich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Schule und Berufsbildung

Formulare

nicht vorhanden

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