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Wohnungsnotfälle, Mietrückstände Übernahme bei Bezug nach SGB II

Hamburg 99107042068001 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107042068001

Leistungsbezeichnung

Wohnungsnotfälle, Mietrückstände Übernahme bei Bezug nach SGB II

Leistungsbezeichnung II

Wohnungsnotfälle, Übernahme von Mietrückständen während des Bezugs von Bürgergeld beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Mietschulden (Synonym), Wohnungsnotfall (Synonym), Wohnungsnotfälle (Synonym), WoSi (Synonym), Wohnraumsicherung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Fachamtsleitung GS (Eimsbüttel)

Handlungsgrundlage

§ 22 Absatz 7, 8 und 9 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)
§ 22 Absatz 7, 8 und 9 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)

Teaser

Sie können finanzielle Unterstützung beantragen, damit Sie Ihre Wohnung nicht wegen Mietschulden verlieren.

Wenn Ihnen die Wohnung bereits gekündigt wurde, können Sie Beratung und Hilfe erhalten.

Volltext

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ihre Mietschulden als Darlehen oder als Beihilfe übernommen werden, damit Sie Ihre Wohnung oder Unterkunft behalten können.

Sie können die Hilfe auch beantragen, wenn Ihr Mietverhältnis bereits gekündigt wurde.

Sie können sich beraten lassen, wie Sie Ihre Schulden etwa durch Ratenzahlungen abbauen können.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden.

Erforderliche Unterlagen

Reichen mit Ihrem Antrag vor allem die folgenden Unterlagen ein:
  • Nachweise über Ihr Einkommen,
  • Nachweise über Ihre Vermögensverhältnisse und
  • Nachweise über den derzeitigen Stand des Mietverhältnisses

Voraussetzungen

  • Sie beziehen Bürgergeld.
  • Die Miete für Ihre Wohnung ist angemessen.
  • Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter ist einverstanden, das Mietverhältnis mit Ihnen fortzusetzen. Darüber haben Sie eine schriftlich Erklärung.
  • Sie beabsichtigen, längerfristig in der Wohnung zu bleiben.
  • Sie können die Mietschulden nicht aus eigener Kraft beseitigen, zum Beispiel durch Vereinbarung einer Ratenzahlung.
  • Sie können die Miete zukünftig selber zahlen, zum Beispiel durch Direktzahlungen des zuständigen Leistungsträgers.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Übernahme Ihrer Mietschulden mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Frist

Beantragen Sie die Übernahme Ihrer Mietschulden schnellstmöglich, um Ihre Wohnung nicht zu verlieren.

Hinweise

Leistungen zur Grundsicherung sind dazu da, Ihnen bei der Sicherung Ihres aktuellen Lebensunterhalts zu helfen. Sie sollen Ihnen in der aktuellen Situation Unterstützung bieten, um das Nötigste zu sichern.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Mietrückstände Übernahme SGB II
  • Bezug von Bürgergeld
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann das zuständige Sozialamt Mietschulden übernehmen
  • Zur Vermeidung von Wohnungsverlust oder Obdachlosigkeit
  • Auch möglich, wenn bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde
  • Entscheidung ist immer eine Einzelfallentscheidung
  • Überwiegend wird ein Darlehen gewährt

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Fachstelle für Wohnungsnotfälle

Formulare

nicht vorhanden

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