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Wohnungsnotfälle, Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung

Hamburg 99107020150000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107020150000

Leistungsbezeichnung

Wohnungsnotfälle, Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung

Leistungsbezeichnung II

Wohnungsnotfälle, öffentlich-rechtliche Unterbringung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wohnungsnotfall (Synonym), Wohnungsnotfälle (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Fachamtsleitung GS (Eimsbüttel)

Handlungsgrundlage

§ 3 in Verbindung mit § 8 Hamburgisches Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (HmbSOG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV1P3
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHApP8

Teaser

Sind Sie von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht? Die zuständige Fachstelle für Wohnungsnotfälle prüft die Voraussetzungen und kann Ihnen gegebenenfalls eine Notunterkunft vermitteln.

Volltext

Wenn Sie von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht sind, kann Ihnen die zuständige Stelle einen Platz in einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft vermitteln.

Erforderliche Unterlagen

  • Personaldokumente
  • gegebenenfalls Aufenthaltstitel
  • Nachweise über Ihr Einkommen und Ihr Vermögen
  • Erklärung der Obdachlosigkeit

Voraussetzungen

  • Sie sind obdachlos oder Ihnen droht Obdachlosigkeit.
  • Ihre eigenen Möglichkeiten, eine Unterkunft zu finden, sind erschöpft.
  • Sie verfügen über die deutsche Staatsbürgerschaft oder einen gültigen Aufenthaltstitel.
  • Sie haben Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung oder nur ein geringes Einkommen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie kontaktieren die zuständige Stelle zur Antragstellung.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Antragsunterlagen.
  • Sie entscheidet über Ihren Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung.
  • Wenn der Bedarf anerkannt wurde, wird dieser an "Fördern und Wohnen" (f&w) gemeldet.
  • F&w sucht einen Platz und meldet diesen an die zuständige Stelle.
  • Sie erhalten alle nötigen Informationen zu ihrer Unterkunft und eine Zuweisung.

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird sehr zeitnah bearbeitet. Die Zuweisung des konkretes Platzes ist jedoch vom Einzelfall abhängig.

Frist

keine

Hinweise

Wenn Sie obdachlos sind und bisher nicht in Hamburg gemeldet sind oder waren, wenden Sie sich an die Fachstelle für Wohnungsnotfälle im Bezirksamt Hamburg-Mitte.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Vermittlung in Notunterkunft Von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht Deutsche
  • Staatsangehörigkeit oder gültiger Aufenthaltstitel
  • Sozialleistungsansprüche zuständig: Fachstelle für Wohnungsnotfälle

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Fachstelle für Wohnungsnotfälle

Formulare

nicht vorhanden

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