Wohnungsnotfälle, Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Wohnungsnotfall (Synonym), Wohnungsnotfälle (Synonym)
Fachlich freigegeben am
21.03.2025
Fachlich freigegeben durch
Fachamtsleitung GS (Eimsbüttel)
§ 3 in Verbindung mit § 8 Hamburgisches Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (HmbSOG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV1P3
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHApP8
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV1P3
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHApP8
Sind Sie von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht? Die zuständige Fachstelle für Wohnungsnotfälle prüft die Voraussetzungen und kann Ihnen gegebenenfalls eine Notunterkunft vermitteln.
Wenn Sie von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht sind, kann Ihnen die zuständige Stelle einen Platz in einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft vermitteln.
- Personaldokumente
- gegebenenfalls Aufenthaltstitel
- Nachweise über Ihr Einkommen und Ihr Vermögen
- Erklärung der Obdachlosigkeit
- Sie sind obdachlos oder Ihnen droht Obdachlosigkeit.
- Ihre eigenen Möglichkeiten, eine Unterkunft zu finden, sind erschöpft.
- Sie verfügen über die deutsche Staatsbürgerschaft oder einen gültigen Aufenthaltstitel.
- Sie haben Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung oder nur ein geringes Einkommen.
- Sie kontaktieren die zuständige Stelle zur Antragstellung.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Antragsunterlagen.
- Sie entscheidet über Ihren Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung.
- Wenn der Bedarf anerkannt wurde, wird dieser an "Fördern und Wohnen" (f&w) gemeldet.
- F&w sucht einen Platz und meldet diesen an die zuständige Stelle.
- Sie erhalten alle nötigen Informationen zu ihrer Unterkunft und eine Zuweisung.
Ihr Antrag wird sehr zeitnah bearbeitet. Die Zuweisung des konkretes Platzes ist jedoch vom Einzelfall abhängig.
Wenn Sie obdachlos sind und bisher nicht in Hamburg gemeldet sind oder waren, wenden Sie sich an die Fachstelle für Wohnungsnotfälle im Bezirksamt Hamburg-Mitte.
- Vermittlung in Notunterkunft Von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht Deutsche
- Staatsangehörigkeit oder gültiger Aufenthaltstitel
- Sozialleistungsansprüche zuständig: Fachstelle für Wohnungsnotfälle
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Fachstelle für Wohnungsnotfälle