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Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Zucht oder Haltung von Wirbeltieren Erteilung

Hamburg 99110079001000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110079001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Zucht oder Haltung von Wirbeltieren Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Zucht oder Haltung von Wirbeltieren beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Verbraucherschutz (Altona)

Handlungsgrundlage

§ 11 Absatz 1 Nr. 8a Tierschutzgesetz (TierSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html

§ 6 Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz (GebOöV)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VerbrSchGebOHAV3P6

Teaser

Sie können eine Erlaubnis zur gewerblichen Zucht oder Haltung von Wirbeltieren beantragen. Diese Erlaubnis gilt nicht für landwirtschaftliche Nutztiere oder Gehegewild.

Volltext

Wenn Sie gewerblich Wirbeltiere halten oder züchten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz
  • Vorlage eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als 6 Monate
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 6 Monate
Machen Sie in Ihrem Antrag die folgenden Angaben:
  • geplante Tätigkeiten
  • Ort des Gewerbes (Geschäftsadresse)
  • Inhaber des Betriebes (Name, Anschrift, Geburtsdatum und –ort)
  • Angaben über die für die Tätigkeiten verantwortliche Person, sofern sie nicht mit dem jeweiligen Betriebsinhaber identisch ist (Name, Anschrift, Geburtsdatum und –ort)
  • Arten und die jeweiligen Stückzahlen der Tiere, die gehalten werden sollen
Reichen Sie mit Ihrem Antrag die folgenden Unterlagen ein:
  • Nachweise über die Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers
  • Nachweise über die Sachkunde und Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person
  • Lageplan der Gebäude und Flächen mit Darstellung der Nutzung sowie Miet- oder Pachtvertrag beziehungsweise Eigentumserklärung

Voraussetzungen

  • Es bestehen keine tierschutzrechtlichen Bedenken.
  • Die verantwortlichen Personen und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter besitzen die erforderliche Sachkunde
  • Sie beziehungsweise die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber verfügen über die erforderlich persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit.
  • Die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und Einrichtungen sind zur artgerechten Haltung der Tiere geeignet.
  • Sie halten und züchten die Wirbeltiere aus beruflichen Gründen.
  • Die Tiere werden nicht in Tierversuchen verwendet.
  • Die Organe und Gewebe der Tiere werden nicht für wissenschaftliche Zwecke verwendet.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis höchstens 6 Monate, wenn alle notwendigen Nachweise vorliegen.

Frist

Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie mir der Haltung der Tiere beginnen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die Erlaubnis bezieht sich nur auf die Tiergattung und Höchstzahl der Tiere, mit denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll sowie auf die im Antrag angegebenen Räume und Einrichtungen. Eine aufgrund unrichtiger Angaben erteilte Erlaubnis ist unwirksam und kann jederzeit zurückgenommen werden.
Holen Sie alle baurechtlich erforderlichen Genehmigungen für die Gebäude, die Sie nutzen möchten, beim zuständigen Bauamt ein, bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz stellen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Gewerbsmäßige Zucht oder Haltung von Wirbeltieren
  • Ausnahme: landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild
  • Beantragung einer Erlaubnis erforderlich

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

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