Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
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https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18b.html
Sie haben einen Hochschulabschluss und möchten in Deutschland eine Beschäftigung ausüben, zu der Sie dieser Abschluss befähigt? Hier erfahren Sie, wie Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung ermöglicht Ihnen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland.
Sie können die Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen. Haben Sie keinen deutschen Hochschulabschluss, muss Ihr Abschluss entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Die Anerkennung oder Feststellung der Vergleichbarkeit können Sie bereits vor Ihrer Einreise nach Deutschland vornehmen.
Diese Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
- Bei Einreise mit zweckentsprechendem Visum: gültiger Reisepass mit Visum
- Soweit ein Voraufenthalt mit einem Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck vorliegt: gültiger Reisepass und Aufenthaltstitel
- aktuelles biometrisches Foto in digitaler Form (kann vor Ort gemacht werden)
- vom Arbeitgeber ausgefülltes und unterschriebenes Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis"
- Original der Urkunde über erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung
- wenn vorhanden:
- Bescheid zur Anerkennung beziehungsweise Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses
- Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
- bei reglementierten Berufen: Ihre Berufszulassung (zum Beispiel Approbation oder Berufserlaubnis)
- Aktuelle Meldebescheinigung
- falls erforderlich: Berufsausübungserlaubnis
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Mietvertrag
- Sie haben
- einen deutschen Hochschulabschluss, oder
- einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss, oder
- einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
- Sie haben einen Arbeitsplatz oder ein Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland.
- Die Bundesagentur für Arbeit hat der Arbeitsaufnahme zugestimmt (die Zustimmung wird in der Regel von der zuständigen Stelle eingeholt).
- Wenn Sie 45 Jahre oder älter sind, müssen Sie ein bestimmtes Mindestgehalt oder eine ausreichende Altersversorgung nachweisen können.
- Soweit erforderlich verfügen Sie über eine Berufsausübungserlaubnis (zum Beispiel Approbation)
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz
- Sie nutzen den Online-Dienst, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
- Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
- Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
- Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
- Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
- Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
- Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können ihn persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
- Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.
Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel zwei bis vier Wochen.
Beantragung der Aufenthaltserlaubnis: mindestens 8 Wochen, bevor Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft.
Die Aufenthaltserlaubnis wird bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen auf 4 Jahre erteilt und kann verlängert werden. Beträgt die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses weniger als 4 Jahre, wird die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer Ihres Arbeitsvertrages ausgestellt.- Eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit abgeschlossenem Hochschulstudium ermöglicht den Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland.
- ausländischer Hochschulabschluss muss in Deutschland anerkannt und/oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein.
- Anerkennung oder Feststellung der Vergleichbarkeit kann bereits vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen werden
- Diese Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.