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Mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage - Anzeige einer emissionsrelevanten Änderung Entgegennahme

Hamburg 99063075261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063075261000

Leistungsbezeichnung

Mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage - Anzeige einer emissionsrelevanten Änderung Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Emissionsrelevante Änderung bei einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Immissionsschutz

Handlungsgrundlage

§ 6 Absatz 5 Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_44/__6.html

Teaser

Sie planen eine emissionsrelevante Änderung an einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage? Dies müssen Sie bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Volltext

Wenn Sie eine emissionsrelevante Änderung an einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage durchführen möchten, müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Die Anzeigepflicht gilt in der Regel für alle genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW.
Bei aggregierten Feuerungsanlagen müssen Sie die geplante Inbetriebnahme anzeigen, wenn die kombinierte Feuerungswärmeleistung mehr als 1 MW und weniger als 50 MW beträgt.
Die von Ihnen mitgeteilten Angaben trägt die für Sie zuständige Stelle anschließend in ein Anlagenregister ein, das öffentlich zugänglich ist.

Erforderliche Unterlagen

Vollständige schriftliche oder elektronische Anzeige

Voraussetzungen

Sie möchten eine emissionsrelevante Änderung an einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage durchführen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige bei der zuständigen Stelle schriftlich oder elektronisch ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen an.
  • Nach Eingang der Anzeige und der vollständigen Unterlagen aktualisiert die zuständige Stelle die Angaben zu Ihrer Anlage im Anlagenregister.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für die Bearbeitungsdauer.

Frist

Zeigen Sie die emissionsrelevante Änderung Ihrer Anlage unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats an.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vorlegen.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • Emissionsrelevante Änderung bei einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage anzeigen
  • Geplante emissionsrelevante Änderung einer Anlage ist vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen
  • Anzeige muss inhaltlich Angaben zum Betreiber, zur Anlage, zur geplanten Änderung sowie das Datum der emissionsrelevanten Änderung enthalten
  • Zuständige Behörde prüft Anzeige und aktualisiert die Angaben zur Anlage im öffentlich zugänglichen Anlagenregister

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Funktionskonten / Ressourcen

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal