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Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Übertragung

Hamburg 99084025038000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99084025038000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Übertragung

Leistungsbezeichnung II

Kraftomnibusgenehmigung Übertragung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Verkehrsgewerbeaufsicht (BVM)

Handlungsgrundlage

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen (BOKraft)
https://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/BJNR015730975.html
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbzugv/BJNR085100000.html
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/BJNR0C70B0023.html
§§ 48, 49 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__48.html
§ 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
§ 2 Absatz 2 Nummer 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html

Teaser

Sie möchten die Rechte und Pflichten aus einem Kraftomnibusunternehmen übertragen? Die hierfür notwendige Genehmigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie hier

Volltext

Wenn Sie die Rechte und Pflichten aus Ihrer Genehmigung für Kraftomnibusse auf eine andere Person oder ein anderes Unternehmen übertragen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Genehmigung wird dann auf den neuen Inhaber oder die neue Inhaberin übertragen, sodass er oder sie dann alle Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen kann.

Erforderliche Unterlagen

  • gültige Kraftomnibusgenehmigung
  • Antrag auf Übertragung der Kraftomnibusgenehmigung mit folgenden Angaben
    • Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • Wohn- und Betriebssitz
    • bei natürlichen Personen Geburtstag, Geburtsort
    • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
    • formlose Begründung, warum die Kraftomnibusgenehmigung übertragen werden soll
  • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung) der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Jahresabschluss oder Eröffnungsbilanz / Vermögensübersicht gegebenenfalls Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen vorgelegt werden vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) über die Genehmigungsempfängerin oder den Genehmigungsempfänger
  • Gewerbeanmeldung
  • eine Einverständniserklärung der übernehmenden Unternehmerin oder des übernehmenden Unternehmers
  • Optional: Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag

Voraussetzungen

  • Sie sind bereits im Besitz einer Kraftomnibusgenehmigung
  • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit Ihres Betriebes ist gewährleistet.
  • Es liegen keine Tatsachen vor, die Ihre Unzuverlässigkeit annehmen lassen.
  • Die Person, welche Ihr Kraftomnibusunternehmen übernehmen soll, ist fachlich geeignet.
  • Die Übernehmerin oder der Übernehmer und die von ihm beziehungsweise ihr mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

Kosten

50,00 EUR - 1.000,00 EUR
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Stelle ein und fügen alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Stelle bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörungsverfahren durch.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Erteilung der Kraftomnibusgenehmigung.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde ausgehändigt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

Frist

Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Wer die Rechte und Pflichten aus einer Genehmigung für Kraftomnibusse auf eine andere Person oder ein anderes Unternehmen übertragen möchte, muss dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Die Genehmigung wird dann auf den neuen Inhaber oder die neue Inhaberin übertragen, sodass er oder sie dann alle Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen kann.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Formulare

nicht vorhanden

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