Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Erweiterung
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
03.06.2025
Fachlich freigegeben durch
Verkehrsgewerbeaufsicht (BVM)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen (BOKraft)
https://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/BJNR015730975.html
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbzugv/BJNR085100000.html
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/BJNR0C70B0023.html
§ 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__48.html
§ 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html
§ 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
§ 2 Absatz 2 Nummer. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/BJNR015730975.html
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbzugv/BJNR085100000.html
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/BJNR0C70B0023.html
§ 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__48.html
§ 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html
§ 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
§ 2 Absatz 2 Nummer. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
Wenn Sie bereits eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen haben und Sie die Anzahl Ihrer Kraftomnibusse erhöhen möchten, müssen Sie eine Erweiterung Ihrer Genehmigung beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen benötigen Sie eine Genehmigung. Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge für Ihr Kraftomnibusunternehmen erhöhen möchten, müssen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle eine Erweiterung Ihrer Genehmigung beantragen.
- gültige Genehmigung
- Antrag auf Erweiterung der Kraftomnibusgenehmigung mit folgenden Angaben:
- Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Wohn- und Betriebssitz
- bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
- Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
- Jahresabschluss oder Eröffnungsbilanz / Vermögensübersicht
- gegebenenfalls Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Fahrzeugliste
- Sie sind bereits im Besitz einer Kraftomnibusgenehmigung.
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit Ihres Betriebes ist gewährleistet.
- Es liegen keine Tatsachen vor, die Ihre Unzuverlässigkeit annehmen lassen.
- Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
- Sie und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
Die Höhe der Gebühren variiert und richtet sich nach
- der Anzahl der Fahrzeuge und
- der Laufzeit der Genehmigung.
- Sie reichen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Stelle ein und fügen alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die zuständige Stelle bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörungsverfahren durch.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Erteilung der Kraftomnibusgenehmigung.
- Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde ausgehändigt.
Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.
- Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen ist eine Genehmigung nötig.
- Wer die Anzahl der Fahrzeuge für ein Kraftomnibusunternehmen erhöhen möchte, muss eine Erweiterung der vorliegenden Genehmigung beantragen.