Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Wiedererteilung
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Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
03.06.2025
Fachlich freigegeben durch
Verkehrsgewerbeaufsicht (BVM)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen (BOKraft)
https://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/BJNR015730975.html
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbzugv/BJNR085100000.html
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/BJNR0C70B0023.html
§ 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__48.html
§ 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html
§ 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
§ 2 Absatz 2 Nummer. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/BJNR015730975.html
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbzugv/BJNR085100000.html
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/BJNR0C70B0023.html
§ 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__48.html
§ 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html
§ 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
§ 2 Absatz 2 Nummer. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
Sie möchten Ihr Kraftomnibusunternehmen fortführen? Hier erfahren Sie, wie sie die Wiedererteilung Ihrer Genehmigung beantragen können.
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen benötigen Sie eine Genehmigung. Bevor Ihre befristete Genehmigung abläuft, können Sie einen Antrag auf Wiedererteilung stellen. Es kann dann zu einem nahtlosen Übergang des genehmigten Kraftomnibusbetriebs auf Grundlage einer neuen, wiederum befristeten Genehmigung kommen.
- Antrag auf Wiedererteilung der Kraftomnibusgenehmigung mit folgenden Angaben:
- Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Wohn- und Betriebssitz
- bei natürlichen Personen Geburtstag, Geburtsort
- Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
- Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person (Nachweis der fachlichen Eignung)
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der angestellten Verkehrsleitung
- Jahresabschluss oder Eröffnungsbilanz / Vermögensübersicht
- Gegebenenfalls Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate)
- Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung vorgelegt werden
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
- Fahrzeugliste
- Gewerbeanmeldung
- Optional: Handelsregisterauszug
- Optional: Gesellschaftsvertrag
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit Ihres Betriebes ist gewährleistet.
- Es liegen keine Tatsachen vor, die Ihre Unzuverlässigkeit als Unternehmerin oder Unternehmer oder der zur Führung der Geschäfte bestellte Person annehmen lassen.
- Sie sind in Ihrer Funktion als Unternehmerin oder Unternehmer oder für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet.
- Sie und die von Ihnen gegebenenfalls mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
Die Höhe der Gebühren variiert und richtet sich nach
- der Anzahl der Fahrzeuge und
- der Laufzeit der Genehmigung.
- Sie reichen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Stelle ein und fügen alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die zuständige Stelle bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörungsverfahren durch.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Erteilung der Kraftomnibusgenehmigung.
- Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde ausgehändigt.
Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.
- Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen ist Genehmigung notwendig
- Genehmigung wird befristet erteilt
- Bevor befristete Genehmigung abläuft, kann Antrag auf Wiedererteilung gestellt werden
- Folge: nahtloser Übergang des genehmigten Kraftomnibusbetriebs auf Grundlage einer neuen, wiederum befristeten Genehmigung