Genehmigung für den Verkehr mit Straßenbahnen Erteilung
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Fachlich freigegeben am
08.07.2025
Fachlich freigegeben durch
Omnibusverkehr
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/BJNR002410961.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/BJNR002410961.html
Wenn Sie eine Straßenbahn bauen und Personen damit befördern möchten, brauchen Sie eine Genehmigung.
Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie eine Straßenbahn bauen und Personen damit befördern möchten. Um die Genehmigung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.
- Antrag auf Genehmigung
- Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung der vollständigen Barrierefreiheit des Verkehrs
- Gegebenenfalls: öffentlicher Dienstleistungsauftrag
- Übersichtskarte, in der die beantragte Strecke mit Haltestellen und alle in dem Verkehrsgebiet bereits vorhandenen Schienenbahnen, Kraftfahrzeuglinien und berufsverkehrlichen Schifffahrtslinien eingezeichnet sind
- Gegebenenfalls: Fahrplan
- Gegebenenfalls: Gesellschafterliste, Gesellschaftervertrag
- Gegebenenfalls: Verkehrsleitervertrag
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als drei Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde (nichts älter als drei Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen aller Sozialversicherungsträger (nicht älter als drei Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als drei Monate)
- Jahresabschluss, gegebenenfalls Eigenkapitalbescheinigung (nicht älter als ein Jahr)
- Gegebenenfalls: Bescheinigung des Abschlussprüfers, der den Jahresabschluss geprüft hat
- Gegebenenfalls: Auszug aus dem Handelsregister
- Gegebenenfalls: Angaben zu den verbindlich zugesicherten Standards
- Gegebenenfalls: Nachweis über besondere Beförderungsbedingungen
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Gegebenenfalls: Vorhandene Genehmigungen
- Angaben zur Erfüllung der Grundsätze des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit
- Beschreibung der Verbesserung der Verkehrsbedienung, die durch den beantragten Verkehr erfolgt
- Fahrzeuglisten
- Sie sind fachlich geeignet (haben die personenbeförderungsrechtliche Fachkundeprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer IHK bestanden).
- Sie sind finanziell leistungsfähig.
- Sie verfügen über die notwendige persönliche Zuverlässigkeit.
- Ihr Betriebssitz oder Ihre Niederlassung befindet sich in Deutschland.
- Die von Ihnen geplante Streckenführung umfasst nur Straßen, welche dafür geeignet sind.
- Die von Ihnen geplante Streckenführung erfüllt die Vorgaben der Nahverkehrsplanung.
- Die von Ihnen geplante Streckenführung berücksichtigt ausschließliche Rechte anderer Verkehrsunternehmen.
- Die von Ihnen geplante Streckenführung widerspricht nicht dem öffentlichen Verkehrsinteresse.
- Sie reichen Ihnen Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und kommt bei fehlenden Informationen oder Unterlagen auf Sie zu.
- Die zuständige Stelle führt ein Anhörungsverfahren mit extern beteiligten Parteien durch (beispielsweise mit Unternehmen, die bereits Linienverkehr anbieten, sowie Gewerbeaufsichtsbehörden und Bezirksämter).
- Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bescheid über die Entscheidung zur Erteilung der Genehmigung.
- Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde ausgehändigt.