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Genehmigung für den Verkehr mit Straßenbahnen Erteilung

Hamburg 99084007001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99084007001000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung für den Verkehr mit Straßenbahnen Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Straßenbahn Genehmigung zum Bau und zur Beförderung von Personen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.07.2025

Fachlich freigegeben durch

Omnibusverkehr

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie eine Straßenbahn bauen und Personen damit befördern möchten, brauchen Sie eine Genehmigung.

Volltext

Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie eine Straßenbahn bauen und Personen damit befördern möchten. Um die Genehmigung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Genehmigung
  • Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung der vollständigen Barrierefreiheit des Verkehrs
  • Gegebenenfalls: öffentlicher Dienstleistungsauftrag
  • Übersichtskarte, in der die beantragte Strecke mit Haltestellen und alle in dem Verkehrsgebiet bereits vorhandenen Schienenbahnen, Kraftfahrzeuglinien und berufsverkehrlichen Schifffahrtslinien eingezeichnet sind
  • Gegebenenfalls: Fahrplan
  • Gegebenenfalls: Gesellschafterliste, Gesellschaftervertrag
  • Gegebenenfalls: Verkehrsleitervertrag
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als drei Monate)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde (nichts älter als drei Monate)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen aller Sozialversicherungsträger (nicht älter als drei Monate)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als drei Monate)
  • Jahresabschluss, gegebenenfalls Eigenkapitalbescheinigung (nicht älter als ein Jahr)
  • Gegebenenfalls: Bescheinigung des Abschlussprüfers, der den Jahresabschluss geprüft hat
  • Gegebenenfalls: Auszug aus dem Handelsregister
  • Gegebenenfalls: Angaben zu den verbindlich zugesicherten Standards
  • Gegebenenfalls: Nachweis über besondere Beförderungsbedingungen
  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • Gegebenenfalls: Vorhandene Genehmigungen
  • Angaben zur Erfüllung der Grundsätze des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit
  • Beschreibung der Verbesserung der Verkehrsbedienung, die durch den beantragten Verkehr erfolgt
  • Fahrzeuglisten

Voraussetzungen

  • Sie sind fachlich geeignet (haben die personenbeförderungsrechtliche Fachkundeprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer IHK bestanden).
  • Sie sind finanziell leistungsfähig. 
  • Sie verfügen über die notwendige persönliche Zuverlässigkeit.
  • Ihr Betriebssitz oder Ihre Niederlassung befindet sich in Deutschland.
  • Die von Ihnen geplante Streckenführung umfasst nur Straßen, welche dafür geeignet sind.
  • Die von Ihnen geplante Streckenführung erfüllt die Vorgaben der Nahverkehrsplanung.
  • Die von Ihnen geplante Streckenführung berücksichtigt ausschließliche Rechte anderer Verkehrsunternehmen.
  • Die von Ihnen geplante Streckenführung widerspricht nicht dem öffentlichen Verkehrsinteresse.

Kosten

Die Kosten variieren und richten sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihnen Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und kommt bei fehlenden Informationen oder Unterlagen auf Sie zu.
  • Die zuständige Stelle führt ein Anhörungsverfahren mit extern beteiligten Parteien durch (beispielsweise mit Unternehmen, die bereits Linienverkehr anbieten, sowie Gewerbeaufsichtsbehörden und Bezirksämter).
  • Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bescheid über die Entscheidung zur Erteilung der Genehmigung.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde ausgehändigt.

Bearbeitungsdauer

3 - 6 Monate

Frist

Stellen Sie den Antrag spätestens 6 Monate vor dem Beginn der beantragten Geltungsdauer.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch, bei dessen Erfolglosigkeit Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Um eine Straßenbahn zu bauen und Personen zu befördern ist eine Genehmigung notwendig

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Formulare

nicht vorhanden

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