Grundstücksvermessung Durchführung
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Sie können sich mit Ihrem:Ihrer Nachbar:in nicht über den Grenzverlauf einigen? Oder Sie wollen eine Garage genau auf die Grenze bauen? Dann können Sie Ihre Grundstücksgrenze amtlich feststellen lassen.
Die Lage der Grenzen Ihres Grundstücks ist im Liegenschaftskataster nachgewiesen. Mit Hilfe dieses Nachweises wird vor Ort der Grenzverlauf durch eine:n Vermessungsingenieur:in präzise festgestellt und mit Grenzzeichen, wie z.B. Grenzsteinen, Kunststoffmarken, Meißelkreuzen o.ä. dauerhaft gekennzeichnet. Abweichungen zu bestehenden Grenzeinrichtungen, wie z.B. Zäune werden dokumentiert. Sie selbst und alle beteiligten Nachbar:innen werden zu einem Termin vor Ort eingeladen. Dort wird allen Beteiligten das Ergebnis der Grenzfeststellung und Abmarkung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Grenzfeststellung und Abmarkung wird in einer Urkunde festgehalten. Diese Urkunde hat Beweiskraft vor Gericht. Auf Wunsch erhalten Sie eine Kopie dieser Urkunde.
Hinweis: Grenzzeichen, die auch "Abmarkungen" genannt werden, stehen unter besonderem gesetzlichen Schutz. Wer sie absichtlich entfernt oder verändert macht sich strafbar.
- Das betroffene Grundstück liegt in der Stadtgemeinde Bremen.
- Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte oder Bevollmächtigte eines der Grundstücke, die der festzustellenden Grenze anliegen.
- Schriftlicher Antrag (auch per Internet, E-Mail oder Fax möglich) durch den:die Antragsteller:in.
- Abstimmung des Messungstermins durch das Landesamt GeoInformation Bremen.
- Durchführung der örtlichen Messung und Mitteilung des Termins vor Ort, eventuell zeitlich versetzt.
- Bekanntgabe an alle nichtanwesenden Beteiligten durch Versenden einer Kopie der Urkunde.
- Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster
- Versenden des Kostenbescheides, bei Veränderungen im Liegenschaftskataster Versenden der Veränderungsmitteilungen.
Nach ca. 7 Wochen nach Antragseingang ist die Vermessung ins Liegenschaftskataster übernommen und der Kostenbescheid dem Kostenpflichtigen zugestellt.
Angabe der betroffenen Flurstücke: Nennung von Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung, d.h. Flur und Flurstücksnummer
- Grenzfeststellung und Abmarkung beantragen
- Grenzfeststellungsvermessung für Rechtssicherheit und dauerhafte Sicherung des Eigentums am Grund und Boden sowie Wahrung des Grenzfriedens
- Nachweis der Lage der Grundstücksgrenzen im Liegenschaftskataster
- Päzise Feststellung und Kennzeichung des Grenzverlaufs durch eine:n Vermessungsingenieur:in vor Ort mit Grenzzeichen, wie z.B. Grenzsteinen, Kunststoffmarken, Meißelkreuzen
- Dokumentation von Abweichungen zu bestehenden Grenzeinrichtungen, wie z.B. Zäune.
- zust. Stelle: Landesamt Geoinformation Bremen
- Herr Jannik Penczek E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-5597 - Herr Feyzi Sönmezsoy E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-16492 - Herr Tom Wolfgart E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-10737