Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Grundstücksvermessung Durchführung

Bremen 99123009058000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123009058000

Leistungsbezeichnung

Grundstücksvermessung Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Grenzfeststellung und Abmarkung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Vermessung (Synonym), Grenzherstellung (Synonym), Grenzwiederherstellung (Synonym), Grenze anzeigen (Synonym), Grenzstreit schlichten (Synonym), Grenzstein setzen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

11.11.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie können sich mit Ihrem:Ihrer Nachbar:in nicht über den Grenzverlauf einigen? Oder Sie wollen eine Garage genau auf die Grenze bauen? Dann können Sie Ihre Grundstücksgrenze amtlich feststellen lassen.

Volltext

Die Lage der Grenzen Ihres Grundstücks ist im Liegenschaftskataster nachgewiesen. Mit Hilfe dieses Nachweises wird vor Ort der Grenzverlauf durch eine:n Vermessungsingenieur:in präzise festgestellt und mit Grenzzeichen, wie z.B. Grenzsteinen, Kunststoffmarken, Meißelkreuzen o.ä. dauerhaft gekennzeichnet. Abweichungen zu bestehenden Grenzeinrichtungen, wie z.B. Zäune werden dokumentiert. Sie selbst und alle beteiligten Nachbar:innen werden zu einem Termin vor Ort eingeladen. Dort wird allen Beteiligten das Ergebnis der Grenzfeststellung und Abmarkung  bekannt gegeben. Das Ergebnis der Grenzfeststellung und Abmarkung wird in einer Urkunde festgehalten. Diese Urkunde hat Beweiskraft vor Gericht. Auf Wunsch erhalten Sie eine Kopie dieser Urkunde.

Hinweis: Grenzzeichen, die auch  "Abmarkungen" genannt werden, stehen unter besonderem gesetzlichen Schutz. Wer sie absichtlich entfernt oder verändert macht sich strafbar.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • Das betroffene Grundstück liegt in der Stadtgemeinde Bremen.
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte oder Bevollmächtigte eines der Grundstücke, die der  festzustellenden Grenze anliegen.

Kosten

Gebühr: 1.288,50€
(brutto) bei 1 Grenzpunkt
Gebühr: 1.735,50€
(brutto) bei 2 Grenzpunkten
Gebühr: 2.629,50€
(brutto) bei 4 Grenzpunkten
Gebühr: 2.182,50€
(brutto) bei 3 Grenzpunkten
Bruttokosten in Abhängigkeit der Zahl der festgestellten Grenzpunkte sind beim Landesamt GeoInformation Bremen zu erfragen. Es fallen die gleichen Gebühren an wie bei einem ÖbVI.

Verfahrensablauf

  1. Schriftlicher Antrag (auch per Internet, E-Mail oder Fax möglich) durch den:die Antragsteller:in.
  2. Abstimmung des Messungstermins durch das Landesamt GeoInformation Bremen.
  3. Durchführung der örtlichen Messung und Mitteilung des Termins vor Ort, eventuell zeitlich versetzt.
  4. Bekanntgabe an alle nichtanwesenden Beteiligten durch Versenden einer Kopie der Urkunde.
  5. Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster
  6. Versenden des Kostenbescheides, bei Veränderungen im Liegenschaftskataster Versenden der Veränderungsmitteilungen.

Bearbeitungsdauer

Ca. 3-4 Wochen nach Antragseingang wird die örtliche Vermessung durchgeführt
Nach ca. 7 Wochen nach Antragseingang ist die Vermessung ins Liegenschaftskataster übernommen und der Kostenbescheid dem Kostenpflichtigen zugestellt.

Frist

Antragsfrist: 1 Monat(e)
Widerspruchsfrist nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung gegen Grenzfeststellung und Abmarkung.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Angabe der betroffenen Flurstücke: Nennung von Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung, d.h. Flur und Flurstücksnummer

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Grenzfeststellung und Abmarkung beantragen
  • Grenzfeststellungsvermessung für Rechtssicherheit und dauerhafte Sicherung des Eigentums am Grund und Boden sowie Wahrung des Grenzfriedens
  • Nachweis der Lage der Grundstücksgrenzen im Liegenschaftskataster 
  • Päzise Feststellung und Kennzeichung des Grenzverlaufs durch eine:n Vermessungsingenieur:in vor Ort mit Grenzzeichen, wie z.B. Grenzsteinen, Kunststoffmarken, Meißelkreuzen 
  • Dokumentation von Abweichungen zu bestehenden Grenzeinrichtungen, wie z.B. Zäune.
    • zust. Stelle: Landesamt Geoinformation Bremen

Ansprechpunkt

  • Herr Jannik Penczek      E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-5597
  • Herr Feyzi Sönmezsoy      E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-16492
  • Herr Tom Wolfgart      E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-10737

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden