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Ansicht Bodenrichtwert Auskunft

Bremen 99012109023000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012109023000

Leistungsbezeichnung

Ansicht Bodenrichtwert Auskunft

Leistungsbezeichnung II

Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Grundstückswert (Synonym), Bodenrichtwert (Synonym), Richtwert (Synonym), Bodenwert (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.03.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte benötigen, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.

Volltext

Der Bodenrichtwert gibt an, wie viel ein Quadratmeter eines Grundstücks in einem bestimmten Gebiet wert ist. Dafür wird der durchschnittliche Lagewert des Bodens für mehrere Grundstücke innerhalb eines bestimmten Gebiets (Bodenrichtwertzone) ermittelt. Dabei stimmen die Grundstücksmerkmale wie die Art und das Maß der Nutzbarkeit überein und es liegen allgemeine gleiche Werteverhältnisse vor.

Die Bodenrichtwerte werden durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermittelt.  

Erforderliche Unterlagen

  • Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Keine.

Kosten

Bei eigenständiger Einsicht in den Onlinedienst entstehen keine Kosten.
Bei einfachen mündlichen Auskünften entstehen keine Kosten.
Für Schriftliche Auskünfte: Ein Auszug aus den Bodenrichtwertkarten kostet zwischen 25 und 210 EUR. Bei Versand der Bodenrichtwertkarten kommen zu den angegebenen Gebühren Porto- und Verpackungskosten hinzu.

Verfahrensablauf

Sie können die Einsichtnahme über den Onlinedienst, in Papierform oder Telefonisch beantragen.

Onlinedienst

  • Den Link zum Onlinedienst finden Sie unter „Weitere Informationen“. 
  • Klicken Sie hierzu auf den entsprechenden Link, der Sie zu dem gemeinsamen Portal der Länder Niedersachsen und Bremen führt.
  • Dort können Sie die Bodenrichtwerte für die jeweiligen Grundstücke in den Ländern Niedersachsen und Bremen einsehen.

Schriftlich

  • Sie können schriftlich Auskünfte oder Auszüge erhalten (es entstehen Kosten).
  • Stellen Sie dafür einen formlosen Antrag oder nutzen Sie das Kontaktformular, um Ihre Anfrage postalisch oder digital zu versenden.
  • Sie erhalten die Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte per Post.

Telefonisch

  • Sie können die Auskunft auch mündlich erhalten. Kontaktieren Sie dazu die zuständige Stelle.

Persönlich

  • Um die Auskunft vor Ort zu erhalten, müssen Sie einen Termin vereinbaren

Bei Auszug oder Kauf müssen Lieferadresse und Rechnungsadresse angeben werden. 

Bearbeitungsdauer

2 Tag(e)
Für Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte: Zusendung per Post
Bei Nutzung des Onlinedienstes: Sie erhalten die gewünschten Informationen sofort.

Frist

Keine.

Hinweise

Spezielle Auskünfte, welche über die Standardauskunft hinausgehen, müssen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragt werden.

Rechtsbehelf: Sie können Widerspruch gegen den Kostenbescheid bei der bescheidenden Stelle einlegen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen
  • Bodenrichtwerte online einsehen.
  • Eigenständige Einsicht in die Bodenrichtwertkarte über Internetportale (z.B. BORIS.NI) ist kostenfrei.
  • Schriftliche Auskünfte kosten 25 bis 210 EUR.
  • Zuständige Stelle: Gutachterausschuss

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden