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Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte benötigen, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.
Der Bodenrichtwert gibt an, wie viel ein Quadratmeter eines Grundstücks in einem bestimmten Gebiet wert ist. Dafür wird der durchschnittliche Lagewert des Bodens für mehrere Grundstücke innerhalb eines bestimmten Gebiets (Bodenrichtwertzone) ermittelt. Dabei stimmen die Grundstücksmerkmale wie die Art und das Maß der Nutzbarkeit überein und es liegen allgemeine gleiche Werteverhältnisse vor.
Die Bodenrichtwerte werden durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermittelt.
Bei einfachen mündlichen Auskünften entstehen keine Kosten.
Für Schriftliche Auskünfte: Ein Auszug aus den Bodenrichtwertkarten kostet zwischen 25 und 210 EUR. Bei Versand der Bodenrichtwertkarten kommen zu den angegebenen Gebühren Porto- und Verpackungskosten hinzu.
Sie können die Einsichtnahme über den Onlinedienst, in Papierform oder Telefonisch beantragen.
Onlinedienst
- Den Link zum Onlinedienst finden Sie unter „Weitere Informationen“.
- Klicken Sie hierzu auf den entsprechenden Link, der Sie zu dem gemeinsamen Portal der Länder Niedersachsen und Bremen führt.
- Dort können Sie die Bodenrichtwerte für die jeweiligen Grundstücke in den Ländern Niedersachsen und Bremen einsehen.
Schriftlich
- Sie können schriftlich Auskünfte oder Auszüge erhalten (es entstehen Kosten).
- Stellen Sie dafür einen formlosen Antrag oder nutzen Sie das Kontaktformular, um Ihre Anfrage postalisch oder digital zu versenden.
- Sie erhalten die Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte per Post.
Telefonisch
- Sie können die Auskunft auch mündlich erhalten. Kontaktieren Sie dazu die zuständige Stelle.
Persönlich
- Um die Auskunft vor Ort zu erhalten, müssen Sie einen Termin vereinbaren
Bei Auszug oder Kauf müssen Lieferadresse und Rechnungsadresse angeben werden.
Spezielle Auskünfte, welche über die Standardauskunft hinausgehen, müssen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragt werden.
Rechtsbehelf: Sie können Widerspruch gegen den Kostenbescheid bei der bescheidenden Stelle einlegen.
- Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen
- Bodenrichtwerte online einsehen.
- Eigenständige Einsicht in die Bodenrichtwertkarte über Internetportale (z.B. BORIS.NI) ist kostenfrei.
- Schriftliche Auskünfte kosten 25 bis 210 EUR.
- Zuständige Stelle: Gutachterausschuss