Absteckungsvermessungen beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Vermessung (Synonym), Gebäudeabsteckung (Synonym), Aufmaß (Synonym), Absteckung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
06.01.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch (VermWertKostV)
- Fachliche Weisung Erhebung von Geobasisdaten durch Liegenschaftsvermessungen (FW LiegVerm) vom 3. Juni 2019 , zuletzt geändert durch Verfügung vom 25. Oktober 2020
- Bremische Bauvorlagenverordnung (BremBauVorlV)
- Bremische Landesbauordnung (BremLBO)
Sie möchten eine Vermessung (Absteckung) Ihres Hauses vornehmen lassen oder eine Höhe des vorhandenen, eigenen Grundstückes ermitteln lassen?
- Absteckungen und Aufmaße aller Art für Straßen-, Gleis- und Kanalbau, für Hoch- und Tiefbau, für Brücken, Bauwerke und Gebäude
- Beweissicherungsmessungen und Kontrollmessungen
- Höhen
- Massenermittlungen
- Auftrag erteilen mit Angabe des betreffenden Grundstückes (Straße und Hausnummer) oder Benennung der Katasterbezeichnung (Flur und Flurstück)
- Absteckungen von Gebäuden werden nach den Festsetzungen aus dem gültigen, beschlossenen Bebauungsplan vorgenommen.
- Herr Jannik Penczek E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-5597 - Herr Feyzi Sönmezsoy E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-16492 - Herr Tom Wolfgart E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-10737