Amtlicher Lageplan als Bauvorlage Ausstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Vermessung (Synonym), Einfacher Lageplan (Synonym), Lageplan (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.11.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Von der Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt) kann ein qualifizierter Lageplan gefordert werden. Dieser ist die Grundlage für eine Beurteilung bei besonderen Grundstücks-, Gebäude- und Grenzverhältnissen.
Ein einfacher Lageplan kann vollständig durch den Entwurfsverfasser auf einem beglaubigten Auszug aus der Liegenschaftskarte erstellt werden.
Der qualifizierte Lageplan enthält Angaben über
- Maßstab
- vorhandene bauliche Anlagen auf dem Grundstück und den Nachbargrundstücken
- Grundbuchbezeichnung
- Festsetzungen eines Bebauungsplanes über Art und Maß der baulichen Nutzung
- Fläche und die im Grundbuch geführte Bezeichnung des Baugrundstückes
- Aufnahme des geschützten Baumbestandes
- Herstellung des Höhenbezuges
- Ergänzen bzw. Vervollständigen des Gebäudebestandes
- u.a.
- Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte bzw. Bevollmächtigte (z.B. Architekt:in) des Grundstückes
- Das betreffende Grundstück liegt in der Stadtgemeinde Bremen.
Abrechnung nach Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (VermWertKostV) aufgrund der Baukosten gemäß Kostenverordnung Bau (BauKostV).
- Die Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt) kann einen Qualifizierten Lageplan verlangen, wenn dies die besonderen Grundstücks-, Gebäude- und Grenzverhältnisse erfordern.
- Die Beantragung soll schriftlich (auch per Fax, E-Mail bzw. Internet) erfolgen.
- Angabe des betroffenen Grundstücks: Straße und Hausnummer oder
- Benennung der Katasterbezeichnung: Flur und Flurstück
- Qualifizierten Lageplan beantragen
- Ein qualifizierter Lageplan ist die Grundlage für eine Beurteilung bei besonderen Grundstücks-, Gebäude- und Grenzverhältnissen.
- Der qualifizierte Lageplan enthält Angaben über:
- Maßstab
- vorhandene bauliche Anlagen auf dem Grundstück und den Nachbargrundstücken
- Grundbuchbezeichnung
- Festsetzungen eines Bebauungsplanes über Art und Maß der baulichen Nutzung
- Fläche und die im Grundbuch geführte Bezeichnung des Baugrundstückes
- Aufnahme des geschützten Baumbestandes
- Herstellung des Höhenbezuges
- Ergänzen bzw. Vervollständigen des Gebäudebestandes
- Zuständige Stelle: Landesamt GeoInformation Bremen
- Herr Jannik Penczek E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-5597 - Herr Feyzi Sönmezsoy E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-16492 - Herr Tom Wolfgart E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-10737