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Amtlicher Lageplan als Bauvorlage Ausstellung

Bremen 99123036012000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123036012000

Leistungsbezeichnung

Amtlicher Lageplan als Bauvorlage Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Qualifizierten Lageplan beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Vermessung (Synonym), Einfacher Lageplan (Synonym), Lageplan (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

11.11.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie wollen ein Gebäude auf Ihrem Grundstück errichten.

Volltext

Von der Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt) kann ein qualifizierter Lageplan gefordert werden. Dieser ist die Grundlage für eine Beurteilung bei besonderen Grundstücks-, Gebäude- und Grenzverhältnissen.

Ein einfacher Lageplan kann vollständig durch den Entwurfsverfasser auf einem beglaubigten Auszug aus der Liegenschaftskarte erstellt werden.

Der qualifizierte Lageplan enthält Angaben über

  • Maßstab
  • vorhandene bauliche Anlagen auf dem Grundstück und den Nachbargrundstücken
  • Grundbuchbezeichnung
  • Festsetzungen eines Bebauungsplanes über Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Fläche und die im Grundbuch geführte Bezeichnung des Baugrundstückes
  • Aufnahme des geschützten Baumbestandes
  • Herstellung des Höhenbezuges
  • Ergänzen bzw. Vervollständigen des Gebäudebestandes
  • u.a.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte bzw. Bevollmächtigte (z.B. Architekt:in) des Grundstückes
  • Das betreffende Grundstück liegt in der Stadtgemeinde Bremen.

Kosten

Abrechnung nach Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (VermWertKostV) aufgrund der Baukosten gemäß Kostenverordnung Bau (BauKostV).

Verfahrensablauf

  • Die Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt) kann einen Qualifizierten Lageplan verlangen, wenn dies die besonderen Grundstücks-, Gebäude- und Grenzverhältnisse erfordern.
  • Die Beantragung soll schriftlich (auch per Fax, E-Mail bzw. Internet) erfolgen.

Bearbeitungsdauer

je nach Aufwand bzw. nach Terminabsprache

Frist

je nach Antragstellung

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Angabe des betroffenen Grundstücks: Straße und Hausnummer   oder
  • Benennung der Katasterbezeichnung: Flur und Flurstück

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Qualifizierten Lageplan beantragen
  • Ein qualifizierter Lageplan ist die Grundlage für eine Beurteilung bei besonderen Grundstücks-, Gebäude- und Grenzverhältnissen.
  • Der qualifizierte Lageplan enthält Angaben über:
    • Maßstab
    • vorhandene bauliche Anlagen auf dem Grundstück und den Nachbargrundstücken
    • Grundbuchbezeichnung
    • Festsetzungen eines Bebauungsplanes über Art und Maß der baulichen Nutzung
    • Fläche und die im Grundbuch geführte Bezeichnung des Baugrundstückes
    • Aufnahme des geschützten Baumbestandes
    • Herstellung des Höhenbezuges
    • Ergänzen bzw. Vervollständigen des Gebäudebestandes
  • Zuständige Stelle: Landesamt GeoInformation Bremen

Ansprechpunkt

  • Herr Jannik Penczek      E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-5597
  • Herr Feyzi Sönmezsoy      E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-16492
  • Herr Tom Wolfgart      E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-10737

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden