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Flurstück Verschmelzung

Bremen 99123002092000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123002092000

Leistungsbezeichnung

Flurstück Verschmelzung

Leistungsbezeichnung II

Flurstückverschmelzung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Vermessung (Synonym), Verschmelzung (Synonym), Zusammenlegung von Flurstücken (Synonym), Vereinigung von Flurstücken (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

11.11.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Möchten Sie zwei oder mehrere Flurstücke zu einem Flurstück verschmelzen lassen?

Volltext

Zwei oder mehrere nebeneinanderliegende Flurstücke werden zu einem Flurstück verschmolzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Grundbuchauszug

    Nicht zwingend erforderlich, aber wenn vorhanden, diesen bitte zuschicken oder mitbringen!

Voraussetzungen

  • Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen wirtschaftlich und örtlich eine Einheit bilden.
  • Alle Flurstücke müssen im Grundbuch die gleichen Belastungen haben und unter einer laufenden Nummer im Grundbuchblatt gebucht sein.
  • Bei gleichzeitiger Beantragung einer Vereinigung von Grundstücken ist der gültige Personalausweis mitzubringen.  

Kosten

keine, sofern der Antrag auf Vereinigung durch das Landesamt GeoInformation Bremen oder einen ÖbVI beglaubigt wird.

Verfahrensablauf

  1. Schriftliche Beantragung mit Antragsformular oder formlos durch Eigentümer:in oder Bevollmächtigte:n.
  2. Verschmelzungsanfrage an Grundbuchamt
  3. Wenn Anfrage positiv beschieden, dann innerdienstliche Bearbeitung mit Ermittlung des Flächeninhalts und Vergabe der neuen Flurstücksnummer.
  4. Wenn Anfrage negativ beschieden, dann eventuell Vereinigung der Grundstücke erforderlich, aber nur wenn die betreffenden Grundstücke die gleiche Belastung aufweisen.  Vereinigungsantrag muss vom Landesamt GeoInformation Bremen, ÖbVI oder Notar:in beglaubigt werden. Beglaubigung ist beim Landesamt GeoInformation Bremen und ÖbVI  kostenfrei.
  5. Prüfung der Verschmelzung
  6. Übernahme der Verschmelzung in das Liegenschaftskataster (Fortführung des Liegenschaftskatasters)
  7. Erstellung und Versand der Fortführungsmitteilungen (aktueller Liegenschaftskartenauszug und Flurstücksnachweis)
  8. Schlussprüfung

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 1 Monat(e)
Widerspruchsfrist gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Um eine bessere Übersichtlichkeit der Liegenschaftskarte zu gewährleisten, ist im Liegenschaftskataster die Anzahl der Flurstücke gering zu halten.

Bei der Antragserteilung über das Antragsformular bitte das Feld Sonstiges/Bemerkungen ankreuzen und Flurstücksverschmelzung angeben.

Nur bei gleichzeitiger Vereinigung von Grundstücken ist der gültige Personalausweis mitzubringen

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Flurstückverschmelzung beantragen
  • Zwei oder mehrere nebeneinanderliegende Flurstücke werden zu einem Flurstück verschmolzen
  • Voraussetzungen: Flurstücke bilden wirtschaftlich und örtlich eine Einheit, haben im Grundbuch die gleichen Belastungen und sind unter laufender Nummer im Grundbuchblatt gebucht
  • Bei gleichzeitiger Beantragung einer Vereinigung von Grundstücken ist der gültige Personalausweis mitzubringen. 
  • zuständige Stelle: Landesamt GeoInformation Bremen

Ansprechpunkt

  • Herr Holger Süsens      E-Mail: holger.suesens@geo.bremen.de
          Telefon: +49 421 3616007

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden