Flurstück Verschmelzung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Vermessung (Synonym), Verschmelzung (Synonym), Zusammenlegung von Flurstücken (Synonym), Vereinigung von Flurstücken (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.11.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Personalausweis
- Grundbuchauszug
Nicht zwingend erforderlich, aber wenn vorhanden, diesen bitte zuschicken oder mitbringen!
- Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen wirtschaftlich und örtlich eine Einheit bilden.
- Alle Flurstücke müssen im Grundbuch die gleichen Belastungen haben und unter einer laufenden Nummer im Grundbuchblatt gebucht sein.
- Bei gleichzeitiger Beantragung einer Vereinigung von Grundstücken ist der gültige Personalausweis mitzubringen.
keine, sofern der Antrag auf Vereinigung durch das Landesamt GeoInformation Bremen oder einen ÖbVI beglaubigt wird.
- Schriftliche Beantragung mit Antragsformular oder formlos durch Eigentümer:in oder Bevollmächtigte:n.
- Verschmelzungsanfrage an Grundbuchamt
- Wenn Anfrage positiv beschieden, dann innerdienstliche Bearbeitung mit Ermittlung des Flächeninhalts und Vergabe der neuen Flurstücksnummer.
- Wenn Anfrage negativ beschieden, dann eventuell Vereinigung der Grundstücke erforderlich, aber nur wenn die betreffenden Grundstücke die gleiche Belastung aufweisen. Vereinigungsantrag muss vom Landesamt GeoInformation Bremen, ÖbVI oder Notar:in beglaubigt werden. Beglaubigung ist beim Landesamt GeoInformation Bremen und ÖbVI kostenfrei.
- Prüfung der Verschmelzung
- Übernahme der Verschmelzung in das Liegenschaftskataster (Fortführung des Liegenschaftskatasters)
- Erstellung und Versand der Fortführungsmitteilungen (aktueller Liegenschaftskartenauszug und Flurstücksnachweis)
- Schlussprüfung
Um eine bessere Übersichtlichkeit der Liegenschaftskarte zu gewährleisten, ist im Liegenschaftskataster die Anzahl der Flurstücke gering zu halten.
Bei der Antragserteilung über das Antragsformular bitte das Feld Sonstiges/Bemerkungen ankreuzen und Flurstücksverschmelzung angeben.
Nur bei gleichzeitiger Vereinigung von Grundstücken ist der gültige Personalausweis mitzubringen
- Flurstückverschmelzung beantragen
- Zwei oder mehrere nebeneinanderliegende Flurstücke werden zu einem Flurstück verschmolzen
- Voraussetzungen: Flurstücke bilden wirtschaftlich und örtlich eine Einheit, haben im Grundbuch die gleichen Belastungen und sind unter laufender Nummer im Grundbuchblatt gebucht
- Bei gleichzeitiger Beantragung einer Vereinigung von Grundstücken ist der gültige Personalausweis mitzubringen.
- zuständige Stelle: Landesamt GeoInformation Bremen