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Liegenschaftskataster Einsicht

Bremen 99123010023004 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123010023004

Leistungsbezeichnung

Liegenschaftskataster Einsicht

Leistungsbezeichnung II

Liegenschaftskataster einsehen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Grundstücksgröße (Synonym), Vermessung (Synonym), Grenzlängen (Synonym), Grenzmaße (Synonym), Zahlenwerk (Synonym), Fortführungsriss (Synonym), Liegenschaftsauskunft (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.10.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie benötigen eine Auskunft über Ihre Grundstücksgrenzen oder eine Flurstücksfläche?

Volltext

  • Die Einsicht erfolgt während der Öffnungszeiten nur nach vorheriger terminlicher Vereinbarung.
  • Der:die Sachbearbeiter:in stellt die relevanten Unterlagen im Original zur Verfügung.
  • Der:die Sachbearbeiter:in unterstützt bei der Interpretation der Unterlagen und berät zu Fragestellungen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Berechtigtes Interesse nach dem Vermessungs- und Katastergesetz vorab glaubhaft nachweisen z. B.:

  • Flurstücks- und Grundstückseigentümer:innen
  • Notar:innen
  • Planer:innen und Architekt:innen

Nachweis des berechtigten Interesses und des Verwendungszwecks zwingend schriftlich.

Kosten

Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei.

Verfahrensablauf

  • Persönliches Erscheinen nach vorheriger terminlicher Vereinbarung.
  • Telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung im Vorfeld ermöglicht die Vorbereitung durch den:die Sachbearbeiter:in.
  • Einsicht im direkten Dialog mit dem:der Sachbearbeiter:in.

Bearbeitungsdauer

1 Werktag

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Das Liegenschaftskataster muss den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft als Basisinformationssystem genügen.
  • Es muss als amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung dienen.
  • Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Katastervermessungswerk (Risse), dem Katasterkartenwerk (Liegenschaftskarte) und dem Katasterbuchwerk (Liegenschaftsbuch).
  • Weitere Informationen finden Sie unter https://geo.bremen.de/produkte-1467 .

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Liegenschaftskataster einsehen
  • Die Einsicht erfolgt während der Öffnungszeiten nur nach vorheriger terminlicher Vereinbarung.
  • Der:die Sachbearbeiter:in stellt die relevanten Unterlagen im Original zur Verfügung.
  • Der:die Sachbearbeiter:in unterstützt bei der Interpretation der Unterlagen und berät zu Fragestellungen.
  • Zuständige Stelle: Landesamt GeoInformation Bremen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden