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Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

Bremen 99108047050001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047050001

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

Leistungsbezeichnung II

Ausländischen Führerschein umschreiben - EU/EWR

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Führerschein umtauschen (Synonym), Führerschein (ausländisch) umschreiben (Synonym), ausländischer Führerschein (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Gültige Führerscheine aus EU bzw. EWR-Staaten (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein und Norwegen)) berechtigen in Deutschland zum Führen eines Kraftfahrzeugs.

Volltext

Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis (sogenannte Umschreibung). Diese Führerscheine müssen nicht in ein deutsches Führerscheindokument umgeschrieben werden. Eine Umschreibung ist jedoch auf freiwilliger Basis möglich.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Passfoto

    nach der Fotomustertafel (https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/files/dokumente/pdf/fotomustertafel.pdf)

  • gültiger ausländischer Führerschein

    bei EU-Führerscheinen mit kyrillischer Schrift mit amtlicher Übersetzung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.

Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis wird für die jeweilige Klasse erteilt, wenn der Bewerber:

  • seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat,
  • das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
    - 25 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
    - 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E
    - 18 Jahre für die Klasse A bei Zugang in Stufen und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E
    - 16 Jahre für die Klassen A1, L, M und T
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland zeitlich befristet sind, gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder eine längere Frist eingetragen ist.

Genauere Auskünfte erteilt die Fahrerlaubnisbehörde.

Kosten

Gebühr: 37,50€
Weitere Gebühren bis insgesamt 37,10 EUR möglich.

Verfahrensablauf

  • Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde
  • Prüfung der Unterlagen durch die Behörde
  • Einholung von Registerauskünften (Verkehrszentralregister, ggf. Führungszeugnis)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung benötigt ca. 4-6 Wochen.

Frist

Der ausländische Führerschein muss noch gültig sein. Bei Fristabläufen zuständige Fahrerlaubnisbehörde befragen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden