Führerschein Wiederaushändigung
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Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug fahren wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.
Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist auf Antrag neu erteilt werden. Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu ermöglichen, sollte der Antrag auf Neuerteilung 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- Passfoto
nach der Fotomustertafel (https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/files/dokumente/pdf/fotomustertafel.pdf)
- Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
- Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O)
Damit am Tag der persönlichen Antragstellung das Führungszeugnis bereits vorhanden ist, empfehlen wir das Onlineverfahren beim Bundesamt für Justiz zu nutzen. Dort finden Sie alle weiteren Informationen und auch den "Online-Antrag Führungszeugnis". Eine abschließende Antragsbearbeitung kann nur erfolgen, wenn das Führungszeugnis vorliegt. Wenn das Führungszeugnis erst nachträglich beantragt wird, verzögert sich die Bearbeitung.
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, Gerichtsurteil oder Entziehungsverfügung der Führerscheinstelle
- Je nach Führerscheinklassen sind weitere unterlagen nötig:
- Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T
- Positive Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Wenn der Sehtest nicht bestanden wurde, Bescheinigung über augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 1.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 2 Jahre)
- Klassen C1, C1E, C, CE
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- Klassen D1, D1E, D und DE
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- Gutachten über die besonderen Anforderungen (nicht älter als 1 Jahr)
Sie müssen nachweisen, dass Sie zum Fahren von Kraftfahrzeugen wieder geeignet sind.
Zusätzlich müssen Sie die allgemeinen Voraussetzungen der jeweiligen Führerscheinklassen erfüllen. Eine Übersicht finden Sie unter der Dienstleistung Führerschein beantragen/Ersterteilung. Den Link dazu finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?".
- Terminvereinbarung zur Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde.
- Im persönlichen Termin Prüfung der Unterlagen und ggf. weitergehende Beratung durch die Fahrerlaubnisbehörde. Bitte bringen Sie die oben genannten notwendigen Unterlagen zum Termin mit.
- Einholung von Registerauskünften (Verkehrszentralregister), ggf. Führungszeugnis
- Anforderung von Entscheidungshilfen (z.B. ärztliches Gutachten, medizinisch-psychologisches Gutachten)
- Entscheidung über Ihren Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde
Der Führerscheinstelle ist es untersagt, vor Ablauf der gerichtlich verhängten Sperrzeit eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Eine evtl. erforderliche medizinisch-psychologische Untersuchung ist ebenfalls erst nach Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist möglich. Bei einem Entzug darf solange kein Kraftfahrzeug mehr gefahren werden, bis die Führerscheinstelle eine neue Fahrerlaubnis erteilt hat.
Nach Ablauf der Sperrzeit besteht kein automatischer Anspruch auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Die Führerscheinstelle prüft und entscheidet, ob und unter welchen Voraussetzungen eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann.
Bei Eignungszweifeln wird die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder einer fachärztlichen Untersuchung angeordnet. Bei zusätzlichen Befähigungsbedenken muss eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Wie ist das Verfahren nach einer Entziehung wegen einer Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Führerscheinstelle auf und erkundigen Sie sich, welche Maßnahmen in Ihrem Einzelfall erforderlich sind.
Wie ist das Verfahren nach einer Entziehung wegen einer Fahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 oder mehr Promille?
Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung ist zwingend notwendig. Abhängig von vom Untersuchungsergebnis kann außerdem die Teilnahme an einem Nachschulungskurs erforderlich sein. Bitte nehmen Sie auch hier Kontakt zur Führerscheinstelle zur Klärung Ihres Einzelfalles auf.
Wie ist das Verfahren wegen einer Entziehung aufgrund der unterbliebenen Teilnahme an einem Aufbauseminar?
Die Wiedererteilung kommt erst nach Teilnahme am Aufbauseminar in Betracht. Bitte nehmen Sie auch hier im Anschluss Kontakt mit der Führerscheinstelle auf, um alle Voraussetzungen in Ihrem Einzelfall zu erfahren.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitergehende Informationen erteilt die Führerscheinstelle.
Zusätzliche Informationen:
Ein Führungszeugnis können Sie online über das Bundesamt für Justiz vorab beantragen. Wenn Sie dies 2-3 Wochen vor dem Termin in der Führerscheinstelle anfordern, liegt das Führungszeugnis zum Termin in der Regel vor. Sofern die Anforderung erst durch die Führerscheinstelle erfolgt, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.
Die Erteilung erfolgt je nach Klassen für unterschiedliche Zeitdauern:
- Klassen A, A1, B, S, BE, L, M und T: unbefristet
- Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E: befristet für jeweils fünf Jahre
Einzelheiten zu den Verlängerungen befristeter Fahrerlaubnisse finden Sie unter der Dienstleistung "Verlängerung eines befristeten Führerscheins". Den Link dazu finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?".