Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Führerschein (Synonym), Führerschein verlängern (Synonym)
Fachlich freigegeben am
05.06.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- §§ 2, 2a, 6a Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- §§ 6-12, 15-19, 21-25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG)
Die Fahrerlaubnis wird für die Fahrer von Bussen oder Lastkraftwagen der Klassen C, CE, D, DE oder C1, C1E oder D1, D1E befristet erteilt und kann verlängert werden:
- Die Fahrerlaubnis für die Klassen C, CE sowie für die Klassen D, D1, DE und D1E wird für jeweils fünf Jahre erteilt beziehungsweise verlängert.
- Die Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E erhalten Sie erstmalig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und danach jeweils für fünf Jahre.
- Antrag ab dem 46. Lebensjahr: Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre.
Die Verlängerung erfolgt nur auf Antrag.
Der Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis sollte ca. vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnis gestellt werden, damit eine zeitgerechte Bearbeitung möglich ist.