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Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

Bremen 99108048020000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108048020000

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung eines befristeten Führerscheins

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Führerschein (Synonym), Führerschein verlängern (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.06.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Die Fahrerlaubnis wird für die Fahrer von Bussen oder Lastkraftwagen der Klassen C, CE, D, DE oder C1, C1E oder D1, D1E befristet erteilt und kann verlängert werden:

Volltext

  • Die Fahrerlaubnis für die Klassen C, CE sowie für die Klassen D, D1, DE und D1E wird für jeweils fünf Jahre erteilt beziehungsweise verlängert.
  • Die Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E erhalten Sie erstmalig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und danach jeweils für fünf Jahre.
  • Antrag ab dem 46. Lebensjahr: Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache

Kosten

Gebühr: 48,90€

Verfahrensablauf

Die Verlängerung erfolgt nur auf Antrag.

Der Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis sollte ca. vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnis gestellt werden, damit eine zeitgerechte Bearbeitung möglich ist.

Bearbeitungsdauer

4-6 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden