Schengen - Visum Verlängerung
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Sie sind mit einem Schengenvisum zu Besuchs- oder Geschäftszwecken ("C-Visum") nach Deutschland eingereist und benötigen eine Verlängerung des Visum?
Dazu müssen Sie folgende Punkte beachten:
Ein Visum kann verlängert werden, wenn das Vorliegen höherer Gewalt, humanitärer Gründe oder schwerwiegender persönlicher Gründe belegt werden und diese die rechtzeitige Ausreise verhindern. In diesen Fällen gilt das verlängerte Visum weiterhin für den gesamten Schengen-Raum.
Sollten sonstige wichtige persönliche Belange vorliegen, die nicht zwingend eine rechtzeitige Ausreise verhindern, kann das Visum ggfs. als sogenanntes nationales Visum verlängert werden. Dieses Visum gilt dann nur für Deutschland.
- Reisedokument
Gültiges Reisedokument, welches noch 3 Monate nach der geplanten Ausreise gültig ist.
- Krankenversicherung
Nachweis einer Krankenversicherung für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer
- Nachweis Lebensunterhalt
Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer.
Z.B. Verpflichtungserklärung eines im Bundesgebiet lebenden Verpflichtungsgebers. - Nachweis über die Finanzierung der Ausreise
Z.B. Flugticket
- Sonstige Nachweise
Sonstige Nachweise, die die vorgetragenen Gründen belegen.
Z.B. ärztliche Atteste, Bescheinigung für Ausfall von Flugverbindungen.
- Gültiges Reisedokument mit einer mindestens 3monatigen Geltungsdauer nach der geplanten Ausreise.
- Krankenversicherungsschutz
- Gesicherter Lebensunterhalt für die Dauer der beabsichtigten Aufenthaltsdauer
- Finanzierung der Ausreise
- Nachweis des vorgetragenen Grundes
Wenn Ihr Visum abläuft, Sie aber aufgrund einer Notlage, s.u. Basisinformationen, Deutschland nicht verlassen können, senden Sie uns bitte eine begründete Mail mit Ihren persönlichen Daten und wie wir Sie erreichen können an: mailto:office@migrationsamt.bremen.de