Gewerbe Abmeldung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Gewerbeabmeldung (Synonym), Abmelden (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.11.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn ein Gewerbe zukünftig nicht mehr in der Stadt Bremen ausgeübt werden soll, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann notwendig, wenn der selbständige Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgegeben wird. Das gilt auch, wenn der Gewerbebetrieb an einen Ort außerhalb der Stadt Bremen verlegt wird.
Der Sitz des Gewerbebetriebes, der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Zweigstelle ist in der Stadt Bremen.
- Bei Personengesellschaften ist für jeden persönlich haftenden Gesellschafter eine eigene Gewerbeabmeldung erforderlich.
- Mit der eMeldung besteht die Möglichkeit die Gewerbeabmeldung online zu erfassen und elektronisch an die Gewerbemeldestelle zu übertragen.
[H3 Online Dateneingabe (siehe Button rechts oben "Weitere Informationen"):]. Bei der Eingabe Ihrer Daten werden Sie von einem Assistenten geführt. - Am Ende des Vorgangs bekommen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Daten angezeigt.
- Im Anschluss wird Ihnen eine Bestätigung der Gewerbemeldung mit der entsprechenden Zahlungsaufforderung per Post zugesendet.
- Die Gewerbeabmeldung kann auch persönlich oder schriftlich erfolgen.
- Hinweisen möchten wir auf einen besonderen Service für Gewerbetreibende: Die Gewerbeabmeldung kann auch bei dem Einheitlichen Ansprechpartner - der zentrale Kontakt und Servicestelle der Wirtschaft bei der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH - abgewickelt werden (siehe Zuständige Stellen).