Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Reisegewerbekarte Ausstellung

Bremen 99050023005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050023005000

Leistungsbezeichnung

Reisegewerbekarte Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Reisegewerbekarte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

19.05.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Ein Reisegewerbe betreiben Sie, wenn Sie bestimmte Leistungen ohne oder außerhalb einer Niederlassung anbieten, wie z.B. Markthandel, Schaustellerei oder den Betrieb von mobilen Imbisswagen. Eine Handelsvertretung ist kein Reisegewerbe.

Volltext

Im Gegensatz zum stehenden Gewerbe ist im Reisegewerbe meistens eine Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte erforderlich. Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet beantragt und erteilt werden. Es gibt auch Tätigkeiten im Reisegewerbe für die keine Reisegewerbekarte benötigt wird. Deren Aufnahme muss der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

    - eine Kopie ist bei schriftlicher Meldung ausreichend
    - bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht muss sich der Bevollmächtigte mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können

  • Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform

    bei Unternehmenssitz in Deutschland:
    - bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))

    bei Unternehmenssitz im Ausland:
    - Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.

     

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel:
    - Führungszeugnis
    - Auszug aus dem Gewerbezentralregister

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen.

     

  • Reisegewerbekarte für Versicherungsvermittler oder -berater beziehungsweise als Makler, Bauträger, Baubetreuer, Anlageberater oder Darlehensvermittler

    zusätzlich Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse

    - Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel:
       - Auszug aus der Schuldnerkartei
       - Bescheinigung des Insolvenzgerichts
       - Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen

    - Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie in geordneten Vermögensverhältnissen leben.

     

  • Reisegewerbekarte für Versicherungsvermittler oder -berater zusätzlich

    Sachkundenachweis oder -nachweise oder Sie weisen die Delegation der Sachkunde auf eine Aufsichtsperson nach

  • Reisegewerbekarte für Sicherheitsdienste

    - zusätzlich Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten (bei Wohnsitz in Deutschland benötigen Sie hierfür in der Regel auch einen Auszug aus der Schuldnerkartei)
    - zusätzlich Unterrichtungsnachweis oder -nachweise der IHK oder als gleichwertig anerkannte Nachweise nach der Bewachungsverordnung

  • Reisegewerbekarte für Versteigerer

    zusätzlich Erlaubnis als Versteigerer (gegebenenfalls als öffentlich bestellter Versteigerer)

Voraussetzungen

Kennzeichen eines Reisegewerbes sind:

  • gewerbsmäßiger Betrieb
  • ohne vorhergehende Bestellung
  • außerhalb oder ohne eine gewerbliche Niederlassung
  • Feilbieten von Waren bzw. aktives Suchen oder Ankauf von Bestellungen, oder
  • Anbieten von Leistungen oder Aufsuchen von Leistungsbestellungen, oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart

Hinweis: Die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten sind auch für das Reisegewerbe bindend.

Kosten

Gebühr: 128€

Verfahrensablauf

Eine Reisegewerbekarte muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Anhand Ihrer Angaben und weiterer behördlichen Abfragen wird Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit überprüft. Nach Abschluss der Überprüfung werden Sie unaufgefordert über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt. Sollte der Erteilung einer Reisegewerbekarte nichts im Wege stehen, wird mit Ihnen ein Termin zur Abholung Ihrer Reisegewerbekarte vereinbart. Da die Reisegewerbekarte von Ihnen unterschrieben werden muss, ist eine Zusendung per Post leider nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

8 Woche(n)
sind für die Antragsbearbeitung einzuplanen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die genehmigende Behörde im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über die persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einzureichen (z.B. Führungszeugnis, Auszug  aus dem Gewerbezentralregister, Personalpapiere). Für die juristische Person ist extra ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen.

Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis, so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden