Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Wohnberechtigungsschein beantragen

Bremen 99107022012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107022012000

Leistungsbezeichnung

Wohnberechtigungsschein beantragen

Leistungsbezeichnung II

Wohnberechtigungsschein beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

B-Schein (Synonym), WBS (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

06.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Ein Wohnberechtigungsschein könnte Ihnen zustehen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen erhalten. Ein Wohnberechtigungsschein ist für den Bezug einer geförderten, mietgünstigen Wohnung erforderlich.

Volltext

Ein Wohnberechtigungsschein wird sowohl für den Bezug einer geförderten Mietwohnung als auch für die Beantragung von Fördermitteln für ein Eigentumsobjekt erteilt.

Ob ein Wohnberechtigungsschein erteilt werden kann und welche Wohnungsgröße bezogen werden darf, hängt von zwei Faktoren ab:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens

Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich bestimmter Frei- und Abzugsbeträge.

Erforderliche Unterlagen

  • Schulbescheinigung

    bei Kindern ab 16 Jahren.

    Sowohl für Miet- als auch Lastenzuschuss.

  • Schwerbehindertenausweis

    bei vorhandener Schwerbehinderung

  • Sämtliche Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder der letzten 12 Monate
    • Verdienstbescheinigung
    • Steuerfreie Einnahmen und Kapitalerträge
  • Bescheid über Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II bzw. Bescheid über Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung

    bei Erwerbslosen oder Sozialhilfeempfängern.

    Sowohl für Miet- als auch Lastenzuschuss.

  • Letzter Steuerbescheid / letzte Steuererklärung, Gewinn- und Verlustrechnung

    bei Selbstständigen

  • Bescheid über den Bezug von Pflegegeld

    bei vorhandener Schwerbehinderung.

    Sowohl für Miet- als auch Lastenzuschuss.

  • Kopie des Passes

    bei ausländischen Mitbürgern

  • Derzeitiger Mietvertrag oder Räumungsurteil oder sonstiger Nachweis über die bestehende Obdachlosigkeit

    bei Beantragung eines Wohnungsnotstandes

  • Immatrikulationsbescheinigung

    bei Studierenden.

    Sowohl für Miet- als auch Lastenzuschuss.

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder
    Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis, einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung
  • Vorliegen der Volljährigkeit

Kosten

Für den Wohnberechtigungsschein ist eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro zu entrichten. Für den Fall, dass ein Schein verloren geht, kann mit einer formlosen Anforderung eine Zweitschrift gegen 10,00 Euro Gebühr beantragt werden. Die Gebühr entfällt, wenn Sozialleistungen bezogen werden.

Verfahrensablauf

Ein schriftlicher Antrag auf dem amtlichen Vordruck muss gestellt werden.

Der unterschriebene und ausgefüllte Antrag kann per Post oder per E-Mail zugesandt werden.

Der Wohnberechtigungsschein wird ungültig, wenn sich die Anzahl der im Schein aufgeführten Haushaltsmitglieder, die in die geförderte Wohnung einziehen werden, ändert.

Bearbeitungsdauer

3 Woche(n)
wenn alle erforderlichen Unterlagen und Angaben vorliegen.

Frist

Der Wohnberechtigungsschein wird mit dem Bescheiddatum gültig. Ab diesem Datum muss die geförderte Wohnung innerhalb eines Jahres bezogen werden, da der Wohnberechtigungsschein ein Jahr gültig ist. Sollte der Bezug einer geförderten Wohnung nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer des Wohnberechtigungsscheins möglich sein, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Hotline Wohnberechtigungsschein      Telefon: +49 421 361-16295

Zuständige Stelle

nicht vorhanden