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Zuwendungen der Kommune im kulturellen Bereich Bewilligung

Bremen 99107027001000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107027001000

Leistungsbezeichnung

Zuwendungen der Kommune im kulturellen Bereich Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Bremen-Pass beantragen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Grüne Karte (Synonym), Kulturticket (Synonym), Pass für Geringverdiener (Synonym), Kulturkarte (Synonym), Bremen-Pass (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie  möchten ins Theater gehen oder an einem VHS Kurs teilnehmen, aber die Preise sind zu hoch für Sie? Vielleicht können Sie einen Bremen-Pass bekommen.

Volltext

Wenn Sie in der Stadt Bremen leben und Leistungen bei

  • dem Jobcenter Bremen (SGB II),
  • dem Amt für Soziale Dienste (SGB XII),
  • dem Amt für Soziale Dienste nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
  • als BewohnerInnen einer stationären Einrichtung lfd. Leistungen nach dem SGB XII

beziehen und nicht auf Kultur und Bildung verzichten wollen, dann können Sie sich den Bremen-Pass bei der für Sie zuständigen Behörde ausstellen lassen.

Wenn Sie für Ihre Kinder Kinderzuschlag von der Familienkasse und/oder auch für Ihre Kinder Wohngeld erhalten, können Sie für Ihre Kinder einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen und dann bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Kinder einen Bremen-Pass erhalten.

Mit diesem Pass erhalten Sie Ermäßigungen im Bereich Kultur und Bildung.

Der Bremen-Pass ermöglicht u. a. ermäßigten Eintritt in Bremer Kultureinrichtungen wie z.B.

  • Museen,
  • Kunsthalle,
  • Theater,
  • die Teilnahme an kostengünstigen oder kostenfreien Angeboten der Volkshochschule und der Stadtbibliothek sowie
  • den Erwerb eines vergünstigten Nahverkehrstickets (StadtTicket) für die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmitteln im Liniennetz des VBN in der Stadtgemeinde Bremen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Leistungsbescheid

Voraussetzungen

  • Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohnsitz in der Stadt Bremen

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Für die Prüfung der Anspruchsberechtigung bei den zuständigen Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste oder den Geschäftsstellen des Jobcenter Bremen sollte vorab ein Termin vereinbart werden.

In den zuständigen Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste oder Geschäftsstellen des Jobcenter Bremen wird nach Prüfung der Anspruchsberechtigung der Bremen-Pass ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung des „Bremen-Passes“ erfolgt in der Regel sofort bei Vorsprache.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden