Personalausweis Beantragung
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Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Verfahren Passfotos vor und nach dem 01.05.2025“.
Sie möchten einen Personalausweis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
- Ausweispflicht besteht für Personen ab 16 Jahren.
- ab 16 Jahren ist für die Beantragung keine Vollmacht der Eltern erforderlich.
- bei Kindern unter 16 Jahren
- müssen die Kinder bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
- hat die Antragstellung durch die Personensorgeberechtigte/-n zu erfolgen
- wird der ePA nur mit ausgeschaltetem elektronischem Identitätsnachweis ausgestellt.
- wird für Kinder ab 6 Jahren eine besondere Erklärung der Personensorgeberechtigten ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises benötigt.
- müssen Kinder ab dem 10. Lebensjahr selbst unterschreiben
- können Erziehungsberechtigte alleine, ohne Vollmacht des anderen, das Ausweisdokument abholen - mit der Abholung kann eine dritte Person beauftragt werden. In jedem Fall benötigt diese Person (auch Erziehungsberechtigte) eine besondere Abholvollmacht. Dafür sollte der unter "Formulare" angebotene Vordruck benutzt werden
- eine Abholvollmacht wird jedoch in jedem Fall dann benötigt, wenn das Kind (ab 16 Jahren) den Personalausweis selbst beantragt hat
Funktionen
- amtliches Ausweisdokument
- elektronischer Identitätsnachweis
- elektronische Signatur
- zwei digitale Fingerabdrücke
Über die Funktionen und Möglichkeiten Ihres Personalausweises mit Online-Ausweis können Sie sich in der Broschüre "Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher" informieren.
Hinweise:
- das Ändern der Anschrift durch Adressaufkleber bei Umzügen ist gebührenfrei.
- Gebührenbefreiung wegen Bezuges von Leistungen nach dem SGB (z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit) ist grundsätzlich nicht möglich.
- 1 aktuelles biometrietaugliches Passfoto nach der Fotomustertafel (nicht älter als 6 Monate)
Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Verfahren Passfotos vor und nach dem 01.05.2025“.
- Identitätsnachweis
z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde bei Kleinkindern, die noch nicht über einen Reisepass oder Personalausweis verfügen.
- Bei Kindern unter 16 Jahren:
Besondere Einverständniserklärung (ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises) der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise.
- bei Namensänderungen eine Urkunde bzw. Bescheinigung des Standesamtes.
- Wichtiger Hinweis: die Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein!
- Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung erfolgen muss.
- Mit Erhalt des Pin-Briefes von der Bundesdruckerei wird über die Fertigstellung des Ausweises informiert.
Hinweis: Für Kinder, die zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises noch jünger als 15 Jahre und 9 Monate sind, wird von der Bundesdruckerei kein Pin-Brief versendet. - Alle Informationen zur Abholung des Personalausweises finden Sie hier: -> Personalausweis / Reisepass abholen
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1246255.de
- Gültigkeitsdauer des Personalausweises
- für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
- Seit dem 2. August 2021 sind bei der Beantragung eines neuen Personalausweises immer zwei Fingerabdrücke der beantragenden Person aufzunehmen. Die Fingerabdrücke werden als zusätzliches Sicherheitsmerkmal ausschließlich im Chip des Personalausweises gespeichert.
Weitere Informationen unter Tel.: + 49 421 361 88660.