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Personalausweis beantragen - vorläufig

Bremen 99008001012002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001012002

Leistungsbezeichnung

Personalausweis beantragen - vorläufig

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis beantragen - vorläufig

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausweis beantragen (Synonym), Personalausweis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

09.05.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

In allen BürgerServiceCentern werden täglich in den späten Nachmittagsstunden zusätzliche Termine für die kommenden Tage freigegeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei.

Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Hinweise zu digitalen Passfotos“.

Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie bei den BürgerServiceCentern einen vorläufigen Personalausweis beantragen, um die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken.

Volltext

Um die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken können die BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes bei Bedarf einen vorläufigen Personalausweis ausstellen.

Ein vorläufiger Personalausweis kann für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt und nicht verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis

    z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde bei Kleinkindern, die noch nicht über einen Reisepass oder Personalausweis verfügen.

  • 1 QR-Code zum Abruf eines digitalen Passfotos oder machen Sie Ihr Foto direkt im BürgerServiceCenter

    Kommen Sie hierzu bitte 15 Minuten vor dem Termin. Unter "Weitere Informationen" - "Hinweise zu digitalen Passfotos" finden Sie weitere wichtige Informationen.

  • Bei Kindern unter 16 Jahren:

    Besondere Einverständniserklärung (ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises) der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise.

  • Sorgerechtsnachweis

    bei nur einem Erziehungsberechtigten

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit

Kosten

Gebühr: 10€
Eine Gebührenbefreiung wegen Bezuges von Leistungen nach SGB II (z.B. Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Grundsicherung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit) ist leider nicht möglich. Für obdach- oder wohnungslose Personen, die sich in Bremen aufhalten, fallen keine Gebühren an.
Gebühr: 6€
Fotokosten (falls kein Foto vom Fotografen durch einen mitgebrachten QR-Code übermittelt wird).

Verfahrensablauf

  • der maschinenlesbare vorläufiger Personalausweis wird grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises ausgestellt.
  • der vorläufige Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung erfolgen muss.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragsfrist: 3 Monat(e)
maximale Gültigkeitsdauer

Weiterführende Informationen

Hinweise

Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88660.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden