Wohnsitz anmelden, Zuzug aus dem Inland (Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung)
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Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service".
Bitte beachten Sie, dass wir täglich für alle BürgerServiceCenter zwischen 7 und 9 Uhr kurzfristige Termine freigeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei.
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung bei einer der BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes erfolgen. Ein volljähriges Familienmitglied kann die gesamte Familie anmelden. Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung von Familien bzw. die Anmeldung von Einzelpersonen unterschiedliche Formulare angeboten werden. Dabei ist das Formular für die Anmeldung von Einzelpersonen auch von gemeinsam umziehenden, aber nicht miteinander verheirateten/in gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Personen zu verwenden.
Die Anmeldung übers Internet ist nicht möglich.
- Identitätsnachweis
z.B.: Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass
- Formular: Anmeldung bei einer Meldebehörde
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".
- Formular: Wohnungsgeberbestätigung
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".
- nur bei Zuzug mit Nebenwohnung: Formular "Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung"
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare"
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich nur an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Die Gemeinde Ihres vorherigen Wohnortes wird automatisch über den Umzug informiert.
- Zieht ein Elternteil mit einem Kind in eine andere Wohnung, oder zieht dieses Kind von einem Elternteil zum anderen um, muss bei der Ummeldung die sogenannte "Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes" (siehe Formulare) mitgebracht werden.
- Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr kann die Anmeldung eigenständig vorgenommen werden. Eine Unterschrift der Eltern ist nicht mehr erforderlich.
- Sollte ein Fahrzeug auf Ihre Person zugelassen sein, ist nach der Anmeldung des neuen Wohnsitzes auch eine Änderung Ihrer Fahrzeugpapiere erforderlich. Führerscheine müssen hingegen nicht geändert werden.
Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88662.