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Wohnsitz anmelden, Zuzug aus dem Inland (Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung)

Bremen 99115005104002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005104002

Leistungsbezeichnung

Wohnsitz anmelden, Zuzug aus dem Inland (Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung)

Leistungsbezeichnung II

Wohnsitz anmelden, Zuzug aus dem Inland (Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Zweitwohnung (Synonym), Meldebestätigung (Synonym), Zweitwohnsitz anmelden (Synonym), Wohnungsanmeldung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

27.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service".

Bitte beachten Sie, dass wir täglich für alle BürgerServiceCenter zwischen 7 und 9 Uhr kurzfristige Termine freigeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei.

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.

Volltext

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung bei einer der BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes erfolgen. Ein volljähriges Familienmitglied kann die gesamte Familie anmelden. Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung von Familien bzw. die Anmeldung von Einzelpersonen unterschiedliche Formulare angeboten werden. Dabei ist das  Formular für die Anmeldung von Einzelpersonen  auch von gemeinsam umziehenden, aber  nicht miteinander verheirateten/in gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Personen  zu verwenden.

Die Anmeldung übers Internet ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis

    z.B.: Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass

  • Formular: Anmeldung bei einer Meldebehörde

    Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".

  • Formular: Wohnungsgeberbestätigung

    Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".

  • nur bei Zuzug mit Nebenwohnung: Formular "Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung"

    Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare"

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich nur an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Die Gemeinde Ihres vorherigen Wohnortes wird automatisch über den Umzug informiert.

Bearbeitungsdauer

sofort

Frist

Antragsfrist: 2 Woche(n)
nach Bezug des neuen Wohnraums. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Vereinbarung eines Termins.

Weiterführende Informationen

Hinweise

  • Zieht ein Elternteil mit einem Kind in eine andere Wohnung, oder zieht dieses Kind von einem Elternteil zum anderen um, muss bei der Ummeldung die sogenannte "Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes" (siehe Formulare) mitgebracht werden.
  • Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr kann die Anmeldung eigenständig vorgenommen werden. Eine Unterschrift der Eltern ist nicht mehr erforderlich.
  • Sollte ein Fahrzeug auf Ihre Person zugelassen sein, ist nach der Anmeldung des neuen Wohnsitzes auch eine Änderung Ihrer Fahrzeugpapiere erforderlich. Führerscheine müssen hingegen nicht geändert werden.

Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88662.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden