Meldebescheinigung Erteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie erhalten für ihre Zwecke eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Ab sofort benötigen Sie keinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses am Express-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Express-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern.
Meldebescheinigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
In bestimmten Einzelfällen (z.B. bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII oder bei einer bestimmten Zweckbindung) kann jedoch auf Antrag eine Gebührenbefreiung gewährt werden. Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor.
Für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland, kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden, die als Lebensbescheinigung gilt.
Für Kindergeld kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden, die neben den persönlichen Daten die Information über die Kinder beinhaltet, die unter derselben Anschrift wie der Antragsteller gemeldet sind (sogenannte Haushaltsbescheinigung). Bitte bringen Sie den Vordruck mit, den Sie von der Kindergeldkasse erhalten haben.
Die Beantragung mit Vollmacht ist grundsätzlich möglich.
Voraussetzung:
- mindestens Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- formlose schriftliche Vollmacht
- Vollmachtnehmer muss sich selbst ausweisen können
Die Meldebescheinigung wird sofort ausgestellt.
Die schriftliche Beantragung einer Meldebescheinigung ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Bürgerservicecenter möglich.