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Meldebescheinigung Erteilung

Bremen 99115009001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115009001000

Leistungsbezeichnung

Meldebescheinigung Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Meldebescheinigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Lebensbescheinigung (Synonym), Haushaltsbescheinigung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

21.02.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie erhalten für ihre Zwecke eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Ab sofort benötigen Sie keinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses am Express-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Express-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern.

Volltext

Meldebescheinigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig.

In bestimmten Einzelfällen (z.B. bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII oder bei einer bestimmten Zweckbindung) kann jedoch auf Antrag eine Gebührenbefreiung gewährt werden. Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor.

Für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland, kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden, die als Lebensbescheinigung gilt.

Für Kindergeld kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden, die neben den persönlichen Daten die Information über die Kinder beinhaltet, die unter derselben Anschrift wie der Antragsteller gemeldet sind (sogenannte Haushaltsbescheinigung). Bitte bringen Sie den Vordruck mit, den Sie von der Kindergeldkasse erhalten haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Meldeverhältnisse anderen Kommunen können nicht bescheinigt werden.

Kosten

Gebühr: 10€
gebührenfrei zur Vorlage bei deutschen und ausländischen Rentenversicherungsträgern und bei der Kindergeldkasse

Verfahrensablauf

Die Beantragung mit Vollmacht ist grundsätzlich möglich.

Voraussetzung:

  • mindestens Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • formlose schriftliche Vollmacht
  • Vollmachtnehmer muss sich selbst ausweisen können

Die Meldebescheinigung wird sofort ausgestellt.

Die schriftliche Beantragung einer Meldebescheinigung ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Bürgerservicecenter möglich.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden