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Bekämpfung von Tierseuchen und Beglaubigungen von Impfpässen (Veterinär)

Bremen 99003018000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003018000000

Leistungsbezeichnung

Bekämpfung von Tierseuchen und Beglaubigungen von Impfpässen (Veterinär)

Leistungsbezeichnung II

Bekämpfung von Tierseuchen und Beglaubigungen von Impfpässen (Veterinär)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Auslandsreisen mit Heimtieren (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

18.07.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Im privaten Reiseverkehr mit Heimtieren ins Ausland werden von vielen Ländern amtlich bescheinigte Impfungen und Untersuchungen der Tiere verlangt. Untersuchungen der Tiere und zugehörige Bescheinigungen sind beim LMTVet erhältlich.

Volltext

Im Rahmen der Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen sind durch das Tierseuchengesetz und daraus resultierende Verordnungen bestimmte Bekämpfungsstrategien vorgeschrieben. Der LMTVet ist für die Anordnung und die Überwachung dieser notwendigen Maßnahmen zuständig.
Sollte Ihr Tierarzt oder Sie selbst bei Ihrem Tier den Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche haben, ist der LMTVet die zu benachrichtigende Behörde.

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Impfpass (Veterinär)

    Den Impfpass für eine durchgeführte Impfung eines Tieres stellt der behandelnde Tierarzt aus. Der Lebensmittelüberwachungs., Tierschutz- und Veterinärdienst beglaubigt diese Impfung auf Anforderung für Reisen ins Ausland.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Gebühr: 22,50€
Gebühr für die Bescheinigung zur Mitnahme von Tieren im Reiseverkehr

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Das LMTVet hat folgende Sprechzeiten: Nach Vereinbarung.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden