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Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen - Studierende

Bremen 99022001017003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99022001017003

Leistungsbezeichnung

Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen - Studierende

Leistungsbezeichnung II

Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen - Studierende

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

BAföG (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Nach dem BAföG wird eine individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn Studierenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit soll dem Einzelnen – unabhängig von der wirtschaftlichen Situation seiner Familie – die Ausbildung ermöglicht werden, für die er sich nach seinen Interessen und Fähigkeiten entschieden hat. Ziel ist es, allen Studierenden vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen.

Volltext

Ziel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet. Der monatliche Bedarf ist pauschaliert und abhängig von der Unterbringung (bei den Eltern wohnend oder auswärts wohnend). Auf den Bedarf werden Einkommen und Vermögen des Studierenden, Einkommen der Eltern und ggf. Einkommen des Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartners angerechnet.

Elternunabhängige Förderung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.

Förderung wird für die Dauer der Regelstudienzeit geleistet, ab dem fünften Semester nur, wenn der erforderliche Leistungsstand vorliegt (Ausnahmen sind möglich).

BAföG wird grundsätzlich für 1 Jahr ("Bewilligungszeitraum") gewährt.

Die Förderung erfolgt im Regelfall

zur Hälfte als Zuschuss
zur Hälfte als unverzinsliches Staatsdarlehen.
Die Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit.

In bestimmten Fällen erfolgt die Förderung jedoch voll als privatrechtliches verzinsliches Bankdarlehen (z. B. Hilfe zum Studienabschluss nach Ende der Regelstudienzeit).

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Ausbildungsförderung wird geleistet für das Studium an folgenden Hochschulen:

  • Universität Bremen
  • Hochschule Bremen
  • Hochschule Bremerhaven
  • Hochschule für Künste Bremen
  • Jacobs University Bremen
  • Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen
  • APOLLON private Fernfachhochschule der Gesundheitswirtschaft

Ausbildungsförderung wird auch für die Durchführung eines Praktikums gewährt, das im Zusammenhang mit dem Besuch der oben genannten Ausbildungsstätten gefordert wird und dessen Inhalt in Ausbildungsbestimmungen geregelt ist.

Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung ist außerdem von den persönlichen Voraussetzungen wie Alter, Eignung und Staatsangehörigkeit abhängig.

Neben deutschen Staatsangehörigen können auch ausländische Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen Förderung erhalten.

Ob die persönlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen und einen Anspruch auf Ausbildungsförderung begründen, kann nur im Wege eines Antragsverfahrens verbindlich festgestellt werden.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Zur Gewährung von Ausbildungsförderung muss ein schriftlicher Antrag unter Verwendung der amtlichen Formblätter gestellt werden.

Es empfiehlt sich eine Antragstellung unverzüglich nach Erhalt der Studienplatzzusage.

Über die endgültige Entscheidung und Höhe der Förderung wird durch einen Bescheid unterrichtet.

Bearbeitungsdauer

Je nach Prüfaufwand, Erstantrag zwischen 4 und 10 Wochen.

Frist

Erstantrag: Es gilt das Antragsprinzip, d. h. Förderung wird vom Beginn des Monats an geleistet , in dem die Vorlesungen beginnen, vorausgesetzt, in diesem Monat liegt dem Amt ein schriftlicher Antrag vor. Zur Fristwahrung reicht ein formloser Antrag, die Formblätter/Nachweise können innerhalb bestimmter Fristen nachgereicht werden.
Wiederholungsantrag: Um eine nahtlose Weiterförderung zu gewähr-leisten müssen die Wiederholungsanträge spätestens 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes vollständig im Studentenwerk vorliegen.

Hinweise

Weitere umfassende Informationen zum BAföG insbesondere zu

  • den Förderungsvoraussetzungen,
  • den Bedarfssätzen,
  • den im Rahmen der Antragstellung auszufüllenden Formblättern und
  • den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung

können auf den Internetseiten des Studentenwerks Bremen und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eingesehen werden. Das Studentenwerk Bremen ist zuständige Stelle für Studierende an bremischen Hochschulen.

Bitte beachten Sie, dass Antragsformulare nicht per Post zugesandt werden können. Sie können jedoch online angefordert werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden