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Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Impfschäden) beantragen

Bremen 99003013000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003013000000

Leistungsbezeichnung

Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Impfschäden) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Impfschäden) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

18.02.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten eine Leistung nach dem Infektionsschutzgesetz beantragen?

Volltext

Wenn Sie oder Ihr Kind durch eine gesetzlich vorgeschriebene oder von einer Behörde empfohlene Impfung (z.B. Pockenimpfung, Polioimpfung ) körperlich oder seelisch geschädigt worden sind, erhalten Sie - ggf. auch die Hinterbliebenen - dieselben Leistungen, die das Bundesversorgungsgesetz für Opfer des Krieges vorsieht, also ebenfalls eine Geldrente und Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden